Aufnahmestelle für ukrainische Geflüchtete hat Betrieb aufgenommen

17. März 2022

Die kantonale Aufnahmestelle für Schutzbedürftige aus dem Krisengebiet in der Ukraine ist bereit. Die Zuweisung erfolgt über den Bund, nachdem die Registrierung in einem der Bundesasylzentren erfolgt ist. Nach kurzer Zeit in der Aufnahmestelle in Stansstad werden die Schutzbedürftigen auf geeignete Unterkünfte verteilt.

Das humanitäre Schicksal der ukrainischen Bevölkerung bewegt die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner. Der Kanton ist mit zahlreichen Hilfs- und Wohnungsangeboten für die Unterbringung von Menschen aus dem Krisengebiet eingedeckt worden, wofür er sehr dankbar ist. Der konkrete Bedarf ist gegenwärtig noch nicht abschätzbar, sodass bisher nicht auf alle Angebote eine Antwort erfolgt ist. Es wird um Geduld gebeten, bei Notwendigkeit nimmt der Kanton mit den Absendern Kontakt auf. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi: «Wir sind sehr dankbar, bei der Bewältigung der verschiedensten Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt auf die tatkräftige Unterstützung der Bevölkerung zählen zu dürfen.» Wie viele Schutzbedürftige effektiv in Nidwalden erwartet werden, kann aufgrund der anhaltenden Militärinvasion Russlands und der sehr unstabilen Lage in der Ukraine nicht verlässlich vorausgesagt werden.

Grundsätzlich können sich ukrainische Staatsangehörige, die über einen Reisepass verfügen oder alternativ glaubhaft machen können, dass sie ihr Land aufgrund des Konfliktes verlassen mussten, visumfrei maximal 90 Tage in der Schweiz (und im Schengen-Raum) aufhalten. Damit Geflüchteten Schutz gewährt wird, ist es wichtig, dass sie sich innert den 90 Tagen in einem der sechs Bundesasylzentren registrieren lassen und den Schutzstatus S beantragen. Mit dem Schutzstatus ist ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, Reisefreiheit sowie Anspruch auf Unterstützung und medizinische Versorgung verbunden. Zudem erlaubt er den Nachzug von Familienangehörigen, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die schulische Integration von Kindern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat wegen des hohen Aufkommens für die Registrierung in den Bundesasylzentren ein Ampelschema auf seiner Webseite (www.sem.admin.ch) eingerichtet, auf welchem die jeweilige Auslastung ersichtlich ist. Wenn ein Zentrum rot ist, macht es keinen Sinn, dorthin aufzubrechen. Alternativ kann ein Schutzstatus-Gesuchsformular online ausgefüllt und eingereicht werden. Nach dem Antrag ist die schutzsuchende Person krankenversichert. Anschliessend erhalten Gesuchsteller einen Registrierungstermin. Es ist vorgesehen, dass Schutzbedürftige, die bereits bei Bekannten oder Verwandten in Nidwalden untergekommen sind, nach der Registrierung in ihre Bleibe zurückkehren können.

Die Zuweisung von registrierten Schutzbedürftigen auf die Kantone erfolgt über den Bund. Erste Geflüchtete sind in Nidwalden aufgenommen worden. Unter der Federführung eines Sonderstabs, der von den Regierungsrätinnen Karin Kayser-Frutschi und Michèle Blöchliger geleitet wird, hat die kantonale Notorganisation in der Zivilschutzanlage Stansstad eine Aufnahmestelle für Schutzbedürftige aus dem Krisengebiet in Betrieb genommen. Der Zivilschutz leistete beim Aufbau und Einrichten wertvolle Dienste. «Dank des Einsatzes und der guten Zusammenarbeit verschiedener involvierter Stellen haben wir rasch eine bedarfsgerechte Aufnahmestelle realisieren können», lobt Michèle Blöchliger, deren Gesundheits- und Sozialdirektion mit dem Amt für Asyl und Flüchtlinge ebenfalls in die Organisation involviert ist. In der Aufnahmestelle werden zugewiesene Ankömmlinge für kurze Zeit untergebracht und versorgt, bevor sie geeignete private Unterkünfte beziehen. Sie bietet bei einer vollen Auslastung für rund 50 Personen Platz und verfügt über Schlafräume, sanitäre Anlagen, Essens- und Aufenthaltsräume und ein Spielzimmer für Kinder. Der Sonderstab hat für die Bewältigung aller Herausforderungen rund um den Ukraine-Konflikt einen erfahrenen Koordinator eingestellt und für die Betreuung und Begleitung der Schutzbedürftigen weiteres Personal rekrutiert. Zudem wird eine Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen und mit Freiwilligen angestrebt, die mindestens tageweise im Einsatz stehen können. Die Schutzsuchenden werden in der Aufnahmestelle mit nützlichen Informationen bedient, um ihnen das Ankommen und den Alltag in der ungewohnten Umgebung zu erleichtern.

Wo auch immer Geflüchtete ohne heimische Bezugspersonen in Nidwalden ankommen, wird die Bevölkerung gebeten, sie an ein Bundesasylzentrum oder alternativ an die Aufnahmestelle in der Zivilschutzanlage Stansstad zu verweisen, bestenfalls begleitet. Die Aufnahmestelle befindet sich an der Kirchmatte 10, weiterführende Informationen sind unter www.nw.ch/ukraine-hilfe ersichtlich. Auf der Webseite aufgeschaltet sind weiterhin auch die Formulare für Wohnungsangebote und freiwillige Helferinnen und Helfer. Die Infoline des Kantons zu Fragen rund um den Ukraine-Konflikt und die Aufnahme von Geflüchteten ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr unter Tel. 041 618 75 15 und ukraine@nw.ch erreichbar.

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