Regierungsrat legt Kriterien für die Härtefallhilfe 2022 fest

31. März 2022

Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Eckpunkte für die Umsetzung des kantonalen Härtefallprogramms 2022 erlassen. Er stützt sich dabei auf die Vorgaben des Bundes. Voraussichtlich ab dem 19. April können anspruchsberechtigte Unternehmen Gesuche für das erste Quartal 2022 einreichen.

Am 9. Februar 2022 hat der Nidwaldner Landrat das kantonale Covid-19-Härtefallgesetz und einen Rahmenkredit von netto 3 Millionen Franken beschlossen. Damit hat das Parlament die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass in Nidwalden auch im laufenden Jahr ein Härtefallprogramm umgesetzt werden kann zur Abfederung von wirtschaftlichen Einbussen im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Covid-19-Massnahmen. Nun hat der Regierungsrat die dazugehörende Härtefallverordnung erlassen und die Rahmenbedingungen für den Anspruch auf Unterstützungsbeiträge festgelegt. Dabei hat er von einer Verschärfung oder Abschwächung gegenüber den Bundesvorgaben abgesehen. Im Falle von erleichterten Zulassungskriterien hätten die daraus resultierenden Mehrkosten vollumfänglich vom Kanton übernommen werden müssen.

Das Nidwaldner Härtefallprogramm 2022 sieht vor, dass beitragsberechtigte Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie ihre Betriebskosten nicht decken können, mit À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden, wobei sich der Bund mit mindestens 70 Prozent daran beteiligt. Der maximale Beitrag ist abhängig vom durchschnittlichen Jahresumsatz 2018/2019 des jeweiligen Unternehmens, wobei er die ungedeckten Kosten des aktuellen Jahres nicht übersteigen darf. Gesuche können sowohl für das erste wie auch für das zweite Quartal 2022 eingereicht werden. Sofern die Referendumsfrist gegen das kantonale Covid-19-Härtefallgesetz ungenutzt verstreicht, startet die Gesuchseingabe am 19. April 2022. Die Gesuche werden wie im Vorjahr von einer kantonalen Entscheidungskommission beurteilt, die aus Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger, Finanzdirektor Alfred Bossard und einer vom Vorstand des Nidwaldner Gewerbeverbandes delegierten Person besteht. Nähere Infos zur Umsetzung sind unter www.nw.ch/haertefall zu finden.

Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger geht davon aus, dass nur wenige Unternehmen über das neue Härtefallprogramm unterstützt werden müssen: «Der Nidwaldner Wirtschaft geht es derzeit gut. Durch die fast vollständige Aufhebung der behördlichen Massnahmen per Mitte Februar ist in vielen Branchen die lange ersehnte Normalität eingekehrt.» Zudem haben viele Betriebe aus dem Tourismus- und Gastrobereich sowohl von der Fasnacht wie auch vom schönen Wetter der vergangenen Wochen profitieren können. Bei gewissen Unternehmen tritt die Erholung aber erst mit Verzögerung ein. «Diese Unternehmen wollen wir über das neue Härtefallprogramm unterstützen», so Othmar Filliger. 

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