Privatschulen und Privatunterricht

Privatschulen und Privatunterricht aller Schulstufen stehen unter kantonaler Aufsicht und sind bewilligungspflichtig.

Das Gesuch zur Gründung einer Privatschule oder für den Privatunterricht muss beim Amt für Volksschulen und Sport eingereicht werden. Nach eingehender Prüfung entscheidet die Bildungsdirektion über die Bewilligung.

Der Privatunterricht wird in den Art. 73 ff. des Gesetzes über die Volksschule (Volksschulgesetz, VSG; NG 312.1) geregelt. Inhaltlich setzt die Bildungsdirektion die Führung einer Privatschule dem Privatunterricht gleich.

Die Vorgaben für eine Bewilligung sind im Dokument unter Publikationen beschrieben.

Eine Umsetzungshilfe zur Struktur des Semesterberichts für Privatschulen und Privatunterricht finden Sie unter <<Publikationen>>.

Das Gesuchformular um Bewilligung zur Erteilung von Privatunterricht finden Sie unter <<Online-Formulare>>.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Bildungsdirektion
Name Download