Gefahrennachweis Naturgefahren

Bei Baubewilligungsverfahren innerhalb der roten oder blauen Gefahrenbereichen muss die Bauherrschaft mit dem Baugesuch einen Nachweis Naturgefahren eingeben. Dazu ist eine Fachperson (Ingenieur- oder Geologiebüro) beizuziehen. Für Bauvorhaben im gelben Gefahrengebiet braucht es nur auf Verlangen der Bewilligungsbehörde einen Nachweis Naturgefahren.

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