Abteilung Naturgefahren

Im Bergkanton Nidwalden spielen Naturgefahren eine besonders grosse Rolle. Die Sicherheit von Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur ist daher von höchster Bedeutung. Der Fachbereich Naturgefahren des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) hat die umfassende Verantwortung für das Management aller Gefahrenprozesse, einschliesslich Steinschlag, Felsstürze, Lawinen, Hangrutschungen, Dolinen-Einstürzen, Hochwasser, Murgang und Erdbeben.

Das AWN legt die Grundlagen für die Beurteilung von Naturgefahren durch die Erstellung von Gefahrenkarten und Ereigniskatastern. Der Frühwarndienst für Lawinen ist nur ein Beispiel für unsere proaktive Risikokommunikation. Darüber hinaus beraten wir Gemeinden und andere Interessengruppen bei der Gefahrenprävention und unterstützen sie bei Verbauungsprojekten. Die Bewirtschaftung und Pflege des Schutzwaldes ist dabei ein wichtiger Aspekt, der zur Minimierung des Gefahrenpotentials beiträgt.

Für den Wasserbau übernimmt das AWN die Überwachung und Instandhaltung kantonaler Gewässer. Dies umfasst auch den Hochwasserschutz an der Engelberger Aa und am Vierwaldstättersee. Unsere Aufgaben beinhalten die Gewährleistung des sicheren Betriebs und der erforderlichen Unterhaltsmassnahmen. Wir übernehmen die Oberaufsicht für alle Oberflächengewässer, einschliesslich der Kontrolle von Stauanlagen, die nicht direkt unter Bundesaufsicht stehen. Um einen nachhaltigen Wasserbau zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit allen verantwortlichen Stellen zusammen, darunter auch die für Gewässerschutz zuständigen Ämter, sowie den entsprechenden Bundesstellen (BAFU).

Das integralen Risikomanagements ist die Grundlage all unserer Tätigkeiten. Wir setzen auf wissenschaftlich fundierte Methoden und kontinuierliches Monitoring, um bestehende und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. In der Summe dieser Aktivitäten stellt das AWN sicher, dass die Naturgefahren in Nidwalden auf ein akzeptables Mass reduziert werden, und trägt somit zur nachhaltigen Sicherheit und Umweltqualität des Kantons bei.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

vor Feiertagen bis 16.30 Uhr