Anwalts- und Beurkundungskommission
Die Anwaltskommission besteht aus fünf Mitgliedern, in welcher die Gerichte sowie die im Kanton wohnhaften praktizierenden Anwälte vertreten sind. Die Beurkundungskommission besteht aus fünf Mitgliedern, in welcher die Urkundspersonen vertreten sein müssen. Die Wahl erfolgt durch den Regierungsrat, welcher auch das Präsidium bezeichnet.
Die Anwaltskommission ist die Aufsichtsbehörde über die im Kanton Nidwalden forensisch tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie hat folgende Aufgaben:
• Führung des kantonalen Anwaltsregisters und der öffentlichen Liste gemäss BGFA
• Durchführung und Entscheide in Aufsichts- und Disziplinarverfahren
• Befreiung vom Berufsgeheimnis
• Erteilung der Praktikantenbewilligung
• Abnahme der Anwaltprüfung und Erteilung des Anwaltspatentes
• Abnahme der Eignungsprüfung nach Art. 31 BGFA und Führung des Eignungsgespräches nach Art. 32 BGFA
• Entscheid über den Registereintrag
• Veranlassung der nach dem kantonalen Anwaltsgesetz oder dem BGFA erforderlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt
• alle weiteren Entscheide im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, soweit sie nicht ausdrücklich einer anderen Instanz übertragen sind.
Anwaltsregister des Kantons Nidwalden
Antragsformular für Eintragung ins Anwaltsregister Nidwalden
Formular Berufshaftpflichtversicherung
Anerkennung der Rechtspraktikantenbewilligungen
EU/EFTA Anwaltsliste des Kantons Nidwalden (nach Art. 28 BGFA)
Antragsformular für Eintragung in öffentliche Liste
Prüfungssession 2025
Adressen Kommissionsmitglieder
Die Beurkundungskommission ist die Aufsichtsbehörde über die im Kanton Nidwalden tätigen Urkundspersonen. Sie hat folgende Aufgaben:
• Abnahme der Beurkundungsprüfung und Erteilung des kantonalen Befähigungsausweises als Urkundsperson
• Führung des Registers über die ausgestellten Befähigungsausweise
• Durchführung und Entscheide in Disziplinarverfahren
• Ausübung der jährlichen Kontrolle bei den Urkundspersonen über die von ihnen durchgeführten Beurkundungen
• Abgabe der Beurkundungsstempel und Führung eines Verzeichnisses über deren Bezug
Kontakt
Anwalts- und Beurkundungskommissionc/o Obergericht Nidwalden, Bahnhofplatz 3
Postfach 1241
6371 Stans
Tel. 041 618 79 70
Fax 041 618 79 77
obergericht@nw.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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