Flugplatz Buochs

Stand der Umnutzung zum zivilen Flugplatz
Die Armee zieht sich vom bis heute zivil mitbenutzten Militärflugplatz Buochs definitiv zurück. Um die zukünftig rein zivile Nutzung sicherzustellen, muss der Flugplatz Buochs im Rahmen einer Umnutzung neu die rechtlichen Vorschriften und sicherheitstechnischen Anforderungen für zivile Anlagebetreiber erfüllen. Die Rahmenbedingungen des zivilen Flugbetriebs sind auf Stufe des Bundes im Objektblatt zum Flugplatz Buochs des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und auf kantonaler Ebene im kantonalen Richtplans festzulegen. Die Organisation des zivilen Flugplatzes Buochs wird durch die Airport Buochs AG (ABAG) in einem Gesuch zur Umnutzung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beschrieben.

SIL-Objektblatt. Das überarbeite Objektblatt vom 26. Februar 2020 für den Flugplatz Buochs im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes behördenverbindlich fest.

Richtplan. Bei der Umnutzung des Flugplatzes Buochs handelt es sich um eine bedeutende raumwirksame Änderung, welche eine Richtplananpassung erfordert. Darin wurden die Koordinationsaufgaben der Kapitel V5 "Zivilluftfahrt" und Ö1 "Militär und Bevölkerungsschutz" entsprechend der neuen Nutzung überarbeitet. Der geänderte kantonale Richtplan wurde durch den Landrat am 25. September 2019 verabschiedet und vom Bundesrat am 11. November 2020 genehmigt.

Umnutzungsgesuch. Mit dem Umnutzungsgesuch hat die Airport Buochs AG (ABAG) im Herbst 2018 das BAZL um Erteilung einer Betriebsbewilligung für die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes, die Genehmigung des überarbeiteten Betriebsreglements und die Erteilung von Plangenehmigungen für die Instandstellung der Flugplatzanlage für zivile Zwecke ersucht (1). Weiter hat die ABAG beim BAZL die Weiternutzung der bestehenden Hangarzelte beantragt (2) und ein Gesuch für die Erhöhung der Sicherheit auf der Herdernstrasse und dem ungesicherten Rollweg auf der Flurhofstrasse (Rollweg Foxtrott) eingereicht (3).

Mit Verfügung vom 11. August 2021 hat das BAZL die Betriebsbewilligung für den zivilen Flugplatz sowie die nötigen Plangenehmigungen erteilt und das Betriebsreglement genehmigt. Dies unter Auflagen. Auch für die Weiternutzung der Hangarzelte sowie die Sicherheitsmassnahmen wurden die Bewilligungen erteilt. Sämtliche Einsprachen gegen die Gesuche der ABAG wurden abgewiesen. Allfälligen Beschwerden gegen die Sicherheitsmassnahmen an der Herdern- und der Flurhofstrasse wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Diese Massnahmen werden bis Sommer 2024 fertiggestellt.

Gegen die Verfügung des BAZL vom 11. August 2021 wurden innert Frist zwei Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Im Fall einer Abweisung der Beschwerden durch das Bundesverwaltungsgericht können mit Inkrafttreten des Entscheids sodann die Infrastrukturen des Flugplatzes Buochs modernisiert werden.

Aktienkapitalerhöhung der Airport Buochs AG
An einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 12. Juli 2018 haben die Aktionäre der ABAG, namentlich der Kanton Nidwalden, vertreten durch den Regierungsrat und die Pilatus Flugzeugwerke AG das Aktienkapital der Gesellschaft um je 10 Mio. Franken, total 20 Mio. Franken auf neu 20.1 Mio. Franken erhöht. Zudem wurde der Kontrollturm des Flugplatzes Buochs inklusive dem Technikcontainer vom Kanton Nidwalden an die ABAG verkauft.

Der hierfür erforderliche Objektkredit des Kantons über 10 Mio. Franken für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs wurde vom Nidwaldner Stimmvolk am 26. November 2017 angenommen. Die dagegen erhobene Stimmrechtsbeschwerde vom Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs (SBFB) wurde vom Bundesgericht mit Urteil 1C_632/2017 vom 5. März 2018 abgewiesen. Das Abstimmungsresultat ist damit rechtskräftig. Der Objektkredit wird als Aktienkapitalerhöhung der Flugplatzbetreiberin Airport Buochs AG (ABAG) zur Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs eingesetzt.

Das Projekt
Da sich die Armee vom Flugplatz Buochs zurückzieht, muss der Flugplatz in Zukunft die rechtlichen Vorschriften und sicherheitstechnischen Anforderungen für zivile Anlagebetreiber erfüllen. Der regierungsrätliche Projektausschuss Flugplatz hat gemeinsam mit der Pilatus Flugzeugwerke AG und der Korporation Buochs die Organisation und Finanzierung für einen modernen und sicheren Flugplatz Buochs geklärt. Für die Umsetzung der Bestvariante und die dafür notwendige Finanzierung der betriebsnotwendigen Basisinfrastruktur des Flugplatzes Buochs (Tarmac [Flugbetriebsflächen zum Abstellen der Flugzeuge], Betriebsgebäude, zwei Hangars, Sicherheit und Aktivierung Tower) hat der Regierungsrat dem Landrat einen Objektkredit in der Höhe von 10 Millionen Franken beantragt. Das nötige Zweidrittelmehr im Landrat wurde erreicht, womit der Antrag zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet werden konnte.

Alle Dokumente zum Landratsgeschäft "Flugplatz Buochs. Objektkredit zur Erhöhung der Beteiligung an der Airport Buochs AG für die Finanzierung der betriebsnotwendigen Basisinfrastruktur. Aktienkapitalerhöhung der Flugplatzbetriebsgesellschaft. Antrag an den Landrat zuhanden der Volksabstimmung" sind hier auffindbar.

Im Rahmen der Abstimmung "Bewilligung eines Objektkredites für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs" resultierte ein Ja-Stimmenanteil von 66.33 Prozent. Damit wurde die Vorlage am 26. November 2017 bei einer Stimmbeteiligung von 49.60 Prozent angenommen. Die Abstimmungsbotschaft zur angenommenen Vorlage ist hier zu finden. Mit diesem Ja zum Objektkredit kann der Kanton auch in Zukunft die Entwicklung des volkswirtschaftlich wichtigen Flugplatzes mitbestimmen.

Der Hintergrund
Nachdem die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans im Dezember 2013 die nicht mehr benötigten Flächen des Flugplatzgeländes vom Bund zurückgekauft haben, wurde ab August 2014 vom Kanton Nidwalden und den Korporationen die Variantendiskussion zum Flugplatz Buochs geführt. In einem zweistufigen Prozess wurden die zukünftige Ausrichtung und Nutzung sowie die Situierung des Flugplatzes und eine mögliche Anordnung der benötigten Flächen konkretisiert.

Die Situierung
Zum Schluss dieses breit abgestützten Evaluationsverfahrens haben sich der regierungsrätliche Projektausschuss und die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans im Januar 2016 einstimmig für die Bestvariante Süd 2a südlich der bestehenden Hauptpiste im Gebiet Faden (Gemeinde Buochs) entschieden. Für diese Variante mit maximal 20'000 Flugbewegungen pro Jahr sprechen die hohe Sicherheit, die kurzen Wege zur Hauptpiste, die gute Kulturlandbilanz, die Etappierbarkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten sowie das Vermeiden von Zusatzkosten. Auch die realistische Möglichkeit für einen selbsttragenden Flugplatzbetrieb sowie die gute Erschliessungsmöglichkeit der Flächen für Aviatik, Industrie und Gewerbe über eine neue Fadenbrücke sprechen für diese Lösung.

Kanton will mit Beteiligung Einfluss sicherstellen
Die Ermöglichung eines selbsttragenden Flugplatzbetriebs war zentraler Teil der Abklärungen für die Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionen, die der Kanton seit Anfang 2016 in enger Zusammenarbeit mit der Pilatus Flugzeugwerke AG, der Airport Buochs AG (ABAG) und der Korporation Buochs vorgenommen hat. Dabei wurde eine Lösung für die Organisation und Finanzierung der Betriebsgesellschaft des Flugplatzes gefunden, die von allen Beteiligten getragen wird. Gleichzeitig wurde die Mehrwertabgeltung durch die Korporation Buochs geklärt. Da der Kanton nicht Grundeigentümer der flugplatzrelevanten Flächen ist, muss er eine andere Möglichkeit haben, um Einfluss auf die Entwicklung des Flugplatzes nehmen zu können und die öffentlichen Interessen zu wahren. Als gleichberechtigter Miteigentümer der ABAG kann er direkt und schnell auf den Betrieb sowie auf Gesuche und Entscheide Einfluss nehmen.

Die Eignerstruktur
Damit der Betrieb des Flugplatzes zukünftig den zivilen und operativen sicherheitstechnischen Anforderungen genügt und selbsttragend wird, braucht es Investitionen von rund 20 Mio. Franken bei der Infrastruktur. Nach intensiver Prüfung von möglichen Optionen und Varianten kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die heutige Eignerstruktur der Airport Buochs AG von je 50% vom Kanton Nidwalden und der Pilatus Flugzeugwerke AG beibehalten werden soll. So bleibt beim Betrieb des Flugplatzes die rasche und bewährte Mitbestimmung durch den Kanton im öffentlichen Interesse weiterhin erhalten. Der vom Volk gewährte Objektkredit von 10 Mio. Franken wird als hälftige Beteiligung des Kantons Nidwalden an den erforderlichen Investitionen verwendet. Die Pilatus Flugzeugwerke AG beteiligt sich ebenfalls mit 10 Mio. Franken. Die Summe von 20 Mio. Franken wurde durch eine Aktienkapitalerhöhung in die der Airport Buochs AG eingebracht.

Die Anzahl Flüge, Betriebszeiten, ökologischer Ausgleich, umwelttechnische Lärmvorgaben, zugelassene Flugzeugtypen etc. sind im Umnutzungsgesuch festgelegt und werden voraussichtlich im Frühling 2018 zur öffentlichen Anhörung aufgelegt. Der Regierungsrat ist vom zukünftigen öffentlichen und wirtschaftlichen Nutzen des zivilen Flugplatzes Buochs überzeugt.

Begleitung des Kantons Nidwalden
Zur Wahrung der Interessen des Kantons Nidwalden wurde ein regierungsrätlicher Projektausschuss Flugplatz eingesetzt, der das wichtige Dossier eng begleitet und aus folgenden Mitgliedern besteht:

• Regierungsrat Othmar Filliger, Volkswirtschaftsdirektor (Vorsitz)
• Regierungsrat Res Schmid, Bildungsdirektor
• Regierungsrat Therese Rotzer-Mathyer, Baudirektorin

 

Medienmitteilungen

Ehemaliger Militärflugplatz Buochs dient in Zukunft vollständig zivilen Zwecken
17. August 2021, Bundesamt für Zivilluftfahrt

Grünes Licht für die Umnutzung des Flugplatzes Buochs
17. August 2021, Airport Buochs AG

Flugplatz Buochs steht im Zentrum der Richtplan-Teilrevision
28. Mai 2019
Der Nidwaldner Regierungsrat hat den kantonalen Richtplan überarbeitet und zu Handen des Landrates verabschiedet. Ein wesentlicher Punkt ist der Wechsel des Flugplatzes Buochs von einem Militärflugplatz mit ziviler Mitbenutzung zu einem Zivilflugplatz.

Öffentliche Informationsveranstaltung
18. Oktober 2018
Am 26. Oktober 2018 findet eine öffentliche Informationsveranstaltung über das weitere Vorgehen zur Umnutzung des Flugplatzes Buochs statt.

Bundesgericht weist Stimmrechtsbeschwerde ab
5. März 2018
Das Bundesgericht hat die Beschwerde betreffend Bewilligung eines Objektkredits für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs abgewiesen; der Regierungsrat ist erfreut, dass der Volksentscheid somit definitiv umgesetzt werden kann. Die Gesamtsituation der Informationen und der Berichterstattung, insbesondere auch die Informationen verschiedener Akteure und Medien im Rahmen des Abstimmungskampfes, haben den Stimmberechtigten eine freie und unverfälschte Willensbildung ermöglicht.

Endergebnis der kantonalen Abstimmung vom 26. November 2017
26. November 2017
Die Nidwaldner Stimmbevölkerung hat am heutigen Abstimmungssonntag die Vorlage betreffend "Bewilligung eines Objektkredites für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs" angenommen. Der Regierungsrat nimmt das Abstimmungsergebnis mit Befriedigung zur Kenntnis.

Modernisierung des Flugplatzes Buochs: Kantonale Abstimmung über den Objektkredit findet wie geplant statt
15. November 2017
Der Regierungsrat hat heute Vormittag den Entscheid des Verfassungsgerichts betreffend die Stimmrechts-Beschwerde zur bevorstehenden Volksabstimmung vom 26. November 2017 erhalten. Alle Anträge der Beschwerdeführer wurden abgewiesen und somit zugunsten des Regierungsrates entschieden. Somit findet die Abstimmung über die Vorlage des Landrates wie geplant statt.
Dokument: Verfassungsgerichtsurteil

Kreditvorlage "Flugplatz Buochs": Richtigstellung im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung vom 26. November 2017
18. Oktober 2017
Am 26. November 2017 findet die Volksabstimmung betreffend "Bewilligung eines Objektkredites für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs" statt. Im Rahmen des Abstimmungskampfes wurden falsche Informationen ins Spiel gebracht, die der Gesamtregierungsrat nun richtigstellt.

„Flugplatz Buochs: Festsetzung des Abstimmungstermins der kantonalen Volksabstimmung“, 20. September 2017
Der Regierungsrat hat entschieden, den Termin für die Volksabstimmung zum Objektkredit für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs auf den 26. November 2017 anzusetzen.

„Flugplatz Buochs: Volksabstimmung über einen Finanzbeschluss“
6. September 2017
Der Landrat hat am 30. August 2017 den Beschluss über einen Objektkredit für die Modernisierung des zivilen Flugplatzes Buochs zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Dieser Finanzbeschluss über 10 Mio. Franken ist obligatorisch dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Gemäss der Kantonsverfassung kann dagegen kein Gegenvorschlag eingereicht werden.
Dokument: Zitierte Verfassungsbestimmungen

„Regierungsrat will öffentliches Interesse auf Flugplatz Buochs wahren“
23. Mai 2017
Der Nidwaldner Regierungsrat präsentiert Organisation und Finanzierung für einen selbsttragenden Flugplatz Buochs und beantragt Parlament und Volk, einem Investitionskredit von 10 Mio. Franken und der Beibehaltung der Eignerstrategie zwischen dem Kanton und der Pilatus Flugzeugwerke AG zuzustimmen. Damit kann der Kanton auch in Zukunft die Entwicklung des volkswirtschaftlich wichtigen Flugplatzes mitbestimmen.
Dokument: Präsentation Organisation und Finanzierung Flugplatz

„Vorbereitungen für die Umnutzung des Flugplatzes Buochs sind in Arbeit“
9. März 2017
Gemäss Entwurf zum Sachplan Militär vom September 2016 wird sich die Armee definitiv vom Flugplatz Buochs zurückziehen. Die bevorstehende Aufhebung der ‘Sleeping Base‘ bedingt eine Umnutzung vom zivil mitbenutzten Militärflugplatz zum zivilen Flugplatz. Damit der Flugplatz auch in Zukunft weiterbetrieben werden kann, ist ein entsprechendes Umnutzungsverfahren sowie die Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) notwendig.
Dokument: Anpassung SIL Objektblatt
Dokument: Provisorischer Flugplatzperimeter (Stand 7.7.2017)
Dokument: Übersicht Prozesse

„Bestvariante für künftigen Flugplatz Nidwalden evaluiert“
22. Januar 2016
Im Verlauf des Jahres 2015 hat der regierungsrätliche Projektausschuss Flugplatz zusammen mit den Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans eine Bestvariante für den Flugplatz Nidwalden evaluiert und einstimmig verabschiedet.
Dokument: Bericht Evaluation Bestvariante

„Flugplatz Nidwalden – Kanton, Korporationen und Gemeinden schliessen Vereinbarung ab“
 29. April 2015
Im Rahmen der laufenden Variantendiskussion zum Flugplatz Nidwalden haben Kanton, Korporationen und Gemeinden die ‘Vereinbarung zu den Grundsätzen für die Entwicklung des Flugplatzes Nidwalden‘ unterzeichnet. Damit bekennen sie sich klar zum für Nidwalden wichtigen Standortfaktor Flugplatz und schaffen langfristige Sicherheit für dessen Entwicklung.
Dokument: Vereinbarung Grundsätze

"Flugplatz Nidwalden: Ziele, Rahmenbedingungen und Variantenspektrum liegen vor“
22. Januar 2015
Im Rahmen von mehreren Workshops haben der regierungsrätliche Projektausschuss Flugplatz und die involvierten Korporationen seit August 2014 die notwendigen Grundlagen für ein vertieftes Variantenstudium zum Flugplatz Nidwalden erarbeitet. In einer nächsten Projektphase soll unter Mitwirkung verschiedener Ansprechgruppen bis Ende 2015 eine Bestvariante entwickelt werden.
Dokument: Statusdokumentation Phase 1

„Eigentumsfrage um den Flugplatz Nidwalden ist geklärt“
20. Dezember 2013
Nach intensiven Verhandlungen rund um die freiwerdenden Flächen auf dem Flugplatz Nidwalden haben sich die Vertragsparteien geeinigt. Mit der gestrigen Unterzeichnung der entsprechenden Kaufverträge durch armasuisse, Korporationen und Regierungsrat gehen die vom Bund nicht mehr benötigten Flächen ins Eigentum der Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans über.

„Flugplatz Nidwalden – Basis für weitere Verhandlungen ist geklärt“
21. November 2012
Anlässlich der heutigen Sitzung hat der Nidwaldner Landrat eine wichtige Entscheidung für das weitere Vorgehen im Flugplatzdossier getroffen. Der Regierungsrat wird sich weiterhin für einen sicheren, selbsttragenden und modernen Flugplatz einsetzen und hofft, dass die Genossenkorporationen ihre moralische Verpflichtung wahrnehmen.

„Flugplatz Nidwalden – politischer Richtungswechsel birgt Risiken für den Kanton“
25. Oktober 2012
Nachdem die Korporationen auf ihrem Vorkaufrecht bestanden und dadurch der Erwerb des Flugplatzes durch den Kanton verhindert wurde, erarbeitete der Nidwaldner Regierungsrat mit dem Grundlagenpapier die Basis für eine nachhaltige, selbsttragende und sichere Lösung. Widerstand seitens der Korporationen und anderer Gruppierungen zwingt ihn nun zu einem Kurswechsel, der mit vielen Risiken und Unklarheiten verbunden ist. Diese will der Regierungsrat mit verbindlichen Vereinbarungen minimieren.

„Flugplatz Nidwalden – wichtige Einigung zwischen der Nidwaldner Regierung und den Korporationen“
25. April 2012
Vergangene Woche haben sich der regierungsrätliche Projektausschuss „Flugplatz“ und die involvierten Korporationen über die flugplatzrelevanten Flächen geeinigt. Mit diesem wichtigen Durchbruch nach drei Monaten intensiver Diskussionen sind die Verhandlungen im Zeitplan und sollten bis Ende 2012 abgeschlossen werden können. Anlässlich der Landratssitzung von heute informierte die Nidwaldner Regierung die Ratsmitglieder über den aktuellen Stand.

„Gemeinsames Ziel im Flugplatzdossier – Nidwaldner Regierung verabschiedet Grundlagenpapier und verhandelt mit Korporationen“
14. Dezember 2011
Der regierungsrätliche Projektausschuss „Flugplatz“ traf in den vergangenen Monaten Abklärungen betreffend Flugplatztyp, Flugplatzbetrieb sowie Eignerstrategie und hielt die Erkenntnisse in einem Grundlagenpapier fest. Nach dessen Verabschiedung durch den Regierungsrat wurden die Ergebnisse mit den involvierten Korporationen und Gemeinden besprochen. Heute wurde der Landrat über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert.
Dokument: Grundlagenpapier

„Piste frei für wichtige Weichenstellung im Flugplatzdossier“
15. Dezember 2010
Der Nidwaldner Regierungsrat hat heute den Landrat über den Stand der Dinge und sein Vorgehen bezüglich Flugplatz Buochs informiert. Trotz Widerständen und Unklarheiten, die den vom Landrat im Juni 2010 verabschiedeten Kauf bis heute verunmöglichten, kann der Flugbetrieb auch ab 2011 sichergestellt werden.

Flugplatz Buochs

Zugehörige Objekte

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