Krankenpflegeversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) deckt Leistungen bei Krankheit, Unfall (wenn keine Unfallversicherung greift) und Mutterschaft. Die Grundversicherung ist für alle obligatorisch. Die Einwohnerkontrolle der Gemeinden prüfen die Versicherungspflicht ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Für versicherungspflichtige Personen besteht freie Wahl der Krankenversicherung. Die Versicherer müssen in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen. Die Prämien hängen vom Wohnort ab.
Weitere Informationen über Sozialversicherungen finden Sie bei der Ausgleichskasse Nidwalden.
Folgende Internet-Links geben Auskunft über die Krankenversicherung im Allgemeinen und über Prämienvergleiche:
Prämienrechner
comparis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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