Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt kümmert sich um den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen im Gesundheitsbereich. Es ist zuständig für die Gesundheitsvorsorge, die Organisation des Gesundheitswesens, die Krankheitsbekämpfung, den Heilmittelbereich, die kantonsärztlichen- und kantonszahnärztlichen Dienstleistungen.

Es ist verantwortlich für die Zulassung und die Aufsicht über die Institutionen und selbständigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Die Aufgaben des Gesundheitsamtes tangieren viele Bereiche von der Alterspolitik und Pflegefinanzierung bis hin zur Bestattung. Das Team wird dabei durch den Kantonschemiker, die Kantonsapothekerin, den Kantonsarzt und den Kantonszahnarzt unterstützt.

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Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr

(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)