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Bewilligungen im Gesundheitswesen

Eine Berufsausübungsbewilligung benötigen Gesundheitsfachpersonen, die ihre Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung ausüben.

Das Gesundheitsamt erteilt Berufsausübungsbewilligungen und Betriebsbewilligungen, sowie Zulassungen zur obligatorischen Krankenversicherung OKP.

Das Gesundheitsamt veröffentlicht die Berufsausübungsbewilligungen jeweils in den folgenden öffentlichen Registern, welche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) geführt werden:

Berufsausübungsbewilligungen im veterinärmedizinischen Dienst werden durch den Kantonstierarzt erteilt.

Informationen betreffend Erhalt einer Arbeitsbewilligung: Arbeitsamt und Abteilung Migration.

Name
Gesundheitsgesetz_711.1.pdf (PDF, 126 kB) Download 0 Gesundheitsgesetz_711.1.pdf
Gesundheitsverordnung_711.11.pdf (PDF, 71 kB) Download 1 Gesundheitsverordnung_711.11.pdf
Informationsblatt Bewilligungspflicht für den Umgang mit ionisierender Strahlung (PDF, 347 kB) Download 2 Informationsblatt Bewilligungspflicht für den Umgang mit ionisierender Strahlung
Merkblatt für den Einsatz von pflegenden Angehörigen (PDF, 246 kB) Download 3 Merkblatt für den Einsatz von pflegenden Angehörigen