Heilpädagogische Früherziehung

In der Heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Entwicklungsgefährdungen-, Entwicklungsauffälligkeiten oder Entwicklungsbehinderungen und deren Familien ab Geburt bis spätestens zum sechsten Lebensjahr unterstützt und begleitet.

Gemeinsam mit den Eltern werden Zielsetzungen für die Förderung und Beratung erarbeitet. Die Eltern werden dadurch in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützt. Der Einbezug der Familie und des Umfeldes gestaltet sich je nach Kind individuell. Die Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen im Hinblick auf die optimale Entwicklungsunterstützung des Kindes gehört zu den Aufgaben der Heilpädagogin im Vorschulbereich. 

Die Heilpädagogische Früherziehung ist ein kantonales sonderpädagogisches Angebot. Die Kosten dafür trägt der Kanton.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.