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Integrative Sonderschulung
Die integrative Förderung ist ein Angebot der Gemeindeschule für Schülerinnen und Schüler mit Lern-und Verhaltensschwierigkeiten. Dazu gehört auch die Begabungsförderung.
Bei der Integrativen Sonderschulung wird der Bedarf auf Anraten von Lehr- und Fachpersonen vom Schulpsychologischen Dienst abgeklärt, vom Amt für Volksschule und Sport verfügt und vom Kanton finanziert. In der Regel wird die Verfügung nach zwei Jahren überprüft.
Die Integrative Sonderschulung ist eine verstärkte Massnahme für Schülerinnen und Schüler mit einem ausgewiesenen Förderbedarf in den Bereichen Hören; Sehen; Körper, Motorik, Gesundheit; Kognitive Entwicklung; Sozio-emotionale Entwicklung oder Sprachentwicklung.
Die Schulische Heilpädagogin/ der Schulische Heilpädagoge fördert und begleitet diese Lernenden im Auftrag des Zentrums für Sonderpädagogik Nidwalden in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson. Die dafür zur Verfügung stehenden Lektionen variieren je nach Bereich und Stärke der Beeinträchtigung. Die Unterstützung kann im Klassenverband, in Kleingruppen oder einzeln erfolgen. In der Integrativen Sonderschulung wird mit den Schulleitungen der Regelschule, dem Zentrum für Sonderpädagogik, den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen und weiteren beteiligten Fachpersonen zusammengearbeitet.
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag während den Unterrichtswochen