Hauptinhalt
Fachstelle Kantonales Bedrohungsmanagement
Die Fachstelle Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) ist die zentrale polizeiliche Anlaufstelle für die Früherkennung, Einschätzung und Entschärfung von Bedrohungen, Gewaltandrohungen und sicherheitsrelevanten Eskalationen im Kanton Nidwalden. Die Fachstelle arbeitet behörden- und fachübergreifend, vertraulich und risikoorientiert.
Aufgaben und Zuständigkeiten
- Fallführung im Bedrohungsmanagement (Privatpersonen, Schulen, Behörden, Firmen)
- Risikoeinschätzungen mittels strukturierter professioneller Beurteilungsverfahren
- Einleitung polizeilicher Schutzmassnahmen gemäss Polizeigesetz
- Interdisziplinäre Fallkoordination (KESB, Sozialdienste, Schulen, medizinische Stellen etc.)
- Fachberatung für interne und externe Stellen
- Gefährderansprachen & Grenzziehungen
- Monitoring und Fallverlaufskontrolle
- Schutzkonzepte für gefährdete Personen und Institutionen
Wer kann sich melden?
Die Fachstelle KBM unterstützt:
- Privatpersonen, die bedroht oder verfolgt werden
- Angehörige, Bekannte oder Bezugspersonen
- Schulen, Betriebe und Institutionen
- Behörden und Fachstellen
- Polizeiangehörige bei internen Meldungen
Auch unsichere Situationen können gemeldet werden. Die Meldung verpflichtet nicht zu einem Strafverfahren.
Wann soll ich Kontakt aufnehmen?
Typische Meldesituationen sind:
- Bedrohungen, Drohbriefe oder aggressive Nachrichten
- Stalking, Nachstellungen, Fixierungen
- Häusliche Gewalt oder eskalierende Konflikte
- Hinweise auf mögliche schwere Gewalt
- Suizidankündigungen im Zusammenhang mit Fremdgefährdung
- Psychisch belastete Personen mit Risikoverhalten
- Konflikte in Nachbarschaft, Schule, Arbeitsplatz
Vorgehen und Arbeitsweise
Die Fachstelle KBM arbeitet nach einer klar definierten Methodik:
1. Erkennen
Hinweise, Meldungen und Beobachtungen werden entgegengenommen und geprüft.
2. Einschätzen
Risikofaktoren und protektive Faktoren werden anhand wissenschaftlich fundierter Instrumente der Sozialpädagogischen Jugendhilfe (SPJ) bewertet, die auch Familien einschliessen.
3. Entschärfen
Es werden geeignete Massnahmen eingeleitet, wie:
- Gefährderansprachen
- Schutzmassnahmen nach Polizeigesetz
- Vermittlung an medizinische oder soziale Fachstellen
- Koordination aller Beteiligten
- Sicherheits- und Entlastungsmassnahmen für Betroffene
4. Begleiten und Überwachen
Fälle werden so lange begleitet, bis keine relevante Gefährdung mehr besteht.
Angebote der Fachstelle
- Fachberatung für Behörden und Institutionen
- Risikoanalysen für Organisationen (Schulen, Gemeinden, Betriebe)
- Unterstützung bei Eskalationen in sozialen oder beruflichen Kontexten
- Interventionsplanung bei Bedrohungen
- Begleitung gefährdeter Personen
- Schulungen und Sensibilisierungen (Behörden, Schulen, Vereine)
Kontakt
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja. Viele Fälle beginnen mit Unsicherheiten oder einem «komischen Gefühl». Jede Meldung wird ernst genommen und sorgfältig geprüft – auch wenn sie sich später als harmlos herausstellt.
Nein. Die Kontaktaufnahme mit der Fachstelle KBM ist unabhängig von einem Strafverfahren möglich.
Ja. Grundsätzlich können Meldungen anonym erfolgen. Für eine umfassende Risikoeinschätzung ist es jedoch hilfreich, wenn wir bei Rückfragen Kontakt aufnehmen können.
Informationen werden vertraulich behandelt und nur an beteiligte Stellen weitergegeben, wenn dies zur Gefahrenreduktion oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig ist.