Vergabekommission

Bei einem Auftragswert über Fr. 500'000.- ist die Vergabekommission zuständig für den Zuschlag. Die Vergabekommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern; sie steht unter dem Vorsitz eines Mitgliedes des Regierungsrates (§ 39 Submissionsverordnung).

Personen

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