Vergabekommission
Bei einem Auftragswert über Fr. 500'000.- ist die Vergabekommission zuständig für den Zuschlag. Die Vergabekommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern; sie steht unter dem Vorsitz eines Mitgliedes des Regierungsrates (§ 39 Submissionsverordnung).
Personen
Name Vorname | Funktion | Mitglied seit | Kontakt |
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