Inhalt
Landerwerb
Seit 1998 führt die Baudirektion die Verhandlungen für den Landerwerb für die benötigen Flächen und Grundstücke der geplanten Infrastrukturprojekte (kantonale Strassen, Rad-/ und Gehwege sowie Wasserbau und Hochwasserschutz).
Ebenfalls werden die Dienstbarkeiten für Durchleitungs- und Durchfahrtsrechte (für kantonale Grundstücke und Anliegen) in der Baudirektion geregelt. Die ursprüngliche Landerwerbskommission wurde aufgehoben.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Öffnungszeiten
Montag-Freitag
08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
vor Feiertagen bis 16:30 Uhr