Landerwerb

Seit 1998 führt die Baudirektion die Verhandlungen für den Landerwerb für die benötigen Flächen und Grundstücke der geplanten Infrastrukturprojekte (kantonale Strassen, Rad-/ und Gehwege sowie Wasserbau und Hochwasserschutz).
Ebenfalls werden die Dienstbarkeiten für Durchleitungs- und Durchfahrtsrechte (für kantonale Grundstücke und Anliegen) in der Baudirektion geregelt. Die ursprüngliche Landerwerbskommission wurde aufgehoben.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr

(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)