Lehraufsicht

Die Lehraufsicht ist die zentrale Anlaufstelle für Lernende in der beruflichen Grundbildung sowie Erziehungsberechtigte und Lehrbetriebe. Sie begleitet die Lehrvertragsparteien auf dem gesamten Ausbildungsweg. Die Lehraufsicht übt die Aufsicht über die berufliche Grundbildung aus. Zur Aufsicht gehören die Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien und die Koordination zwischen den an der beruflichen Grundbildung Beteiligten. Gegenstand der Aufsicht sind darüber hinaus insbesondere:

  • die Qualität der schulischen Bildung und der Bildung in beruflicher Praxis, einschliesslich der überbetrieblichen Kurse und vergleichbarer dritter Lernorte
  • die Prüfungen und andere Qualifikationsverfahren
  • die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Lehrvertrag
  • die Einhaltung des Lehrvertrags durch die Vertragsparteien.


Zudem ist die Lehraufsicht zuständig für:

  • die Erteilung der Bildungsbewilligung für Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis
  • die Genehmigung der Lehrverträge
  • die Durchführung der Qualifikationsverfahren in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt


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Öffnungszeiten

Montag-Freitag
08:00-12:00 und 14:00-17:00

bis Feiertagen bis 16:30