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Durchgangsbahnhof Luzern (DBL)

Der Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) ist für die Zentralschweiz ein Jahrhundertprojekt. Er ermöglicht bessere Verbindungen im Fernverkehr und die Weiterentwicklung des S-Bahn-Angebots in der Region, so auch in Nidwalden. Reisende profitieren von mehr Zügen, kürzeren Fahrzeiten und erhalten mehr Platz im Bahnhof Luzern.


Zum Projekt

Das Infrastrukturprojekt wird unter Federführung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) durch die SBB geplant. In einer Vereinbarung haben sich das BAV, die SBB, die Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden, der Verkehrsverbund Luzern, die Zentralbahn und die Stadt Luzern für eine koordinierte Planung und Umsetzung des Projekts verpflichtet. Die Kantone Nidwalden und Obwalden sind durch Regierungsrat Josef Hess, Vorsteher Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden, und Eveline Spichtig, Leiterin Fachstelle öffentlicher Verkehr Nidwalden, in dieser Knotenorganisation vertreten.
 

Visu 1 DBL
Umsteigen im Durchgangsbahnhof – effizient und bequem. (Visualisierung: Kanton Luzern)


Der Durchgangsbahnhof besteht aus einem Tiefbahnhof mit vier Gleisen, einem 3.5 Kilometer langen Tunnel von Ebikon bis zum Luzerner Bahnhof (Dreilindentunnel) sowie einer unterirdischen Zu- und Wegfahrt durch das Gebiet Heimbach (Neustadttunnel). Die Kosten für die Projektteile Tiefbahnhof, Dreilinden- und Neustadttunnel werden auf rund 3 Mrd. Franken (Kostengenauigkeit +/- 30 %). Hinzu kommen Kosten für Ausbauten auf den Zufahrtsstrecken. Der Bundesrat hat im Januar 2026 als Eckwert für beide Etappen des DBL einen Kostenrahmen von 5,1 Mrd. Franken festgelegt.


Der politische Weg

Über die Finanzierung und Realisierung des DBL entscheidet das Bundesparlament. Das Departement Umwelt, Verkehr, Energie und Verkehr (UVEK) beabsichtigt, in der Botschaft 2027 den Durchgangsbahnhof als Gesamtprojekt zu beschreiben und in einem ersten Schritt die Projektteile Tiefbahnhof und Dreilindentunnel zu finanzieren. Der Neustadttunnel soll im Rahmen der Botschaft 2031 finanziert werden. Im Anschluss an den Entscheid des Bundesparlaments folgt das Plangenehmigungsverfahren. Je nach Bundesentscheiden und Verfahrensverlauf ist ein Baustart frühestens Mitte der 2030er-Jahre zu erwarten. Die Umsetzung und der Zeithorizont sind jedoch von vielen Faktoren abhängig, wie der Liquidität des Bahninfrastrukturfonds, Einsprachen im Plangenehmigungsverfahren, Beschwerden gegen die Baubewilligung und Vergaben usw.
Weitere Informationen zum DBL auf der Webseite der SBBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere Informationen zum DBL auf der Webseite des Kantons LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Grafik Linienführung neu
Die Grafik zeigt den Tiefbahnhof sowie die Linienführungen des Neustadt- und des Dreilindentunnels, die im Rahmen des DBL erstellt werden sollen. (Für Grossansicht auf Bild klicken. Grafik: SBB)


Prüfung «Verkehr '45» durch den Bund

Der Bund hat unter dem Projektnamen «Verkehr '45» eine Überprüfung der geplanten Infrastrukturprojekte für Strasse und Schiene durchgeführt. Dabei wird aufgezeigt, welche Projekte für die Schweiz Priorität aufweisen und welche zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Die Überprüfung und Priorisierung der Infrastrukturprojekte erfolgte unter Einbezug von externer Expertise. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Bahninfrastruktur in der Zentralschweiz ausgebaut werden muss, damit die heutigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnisse erfüllt werden können, und misst dem DBL-Projekt entsprechend eine hohe Priorität zu. 

Gestützt auf die Ergebnisse der Überprüfung hat der Bundesrat die Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt. Ziel ist eine gezielte, koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr. Bis Ende Juni 2026 wird nun eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet.
Zur Webseite des Bundes zu «Verkehr '45»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.