Umwandlung Papier-Schuldbrief in Register-Schuldbrief
Dieses Formular dient der Anmeldung nach Art. 33b SchlT ZGB - der sog. 1:1 Umwandlung eines vor dem 01.01.2012 errichteten Papier-Schuldbriefes in einen Register-Schuldbrief, wobei die Pfandsumme und der Zinssatz unverändert bleiben.
Mit einem Formular können mehrere Umwandlungen angemeldet werden. Es muss nicht für jeden Schuldbrief auf einem Grundstück ein eigenes Formular ausgefüllt werden.
Die Original Papier-Schuldbriefe müssen dem Grundbuchamt mit der Anmeldung eingereicht werden!
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Grundbuch | +41 41 618 72 74 | grundbuchamt@nw.ch |