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Regierungsrat wartet mit Vorlage für neue Förderprogramme noch zu

6. Februar 2026
Als Reaktion auf die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung hat der Regierungsrat zwei neue Förderinstrumente für Unternehmen in Nidwalden ausgearbeitet. Diese sind in der Vernehmlassung auf breite Unterstützung gestossen. Aufgrund der sich anbahnenden Veränderungen beim OECD-Steuerregime wartet der Regierungsrat bewusst die weitere Entwicklung ab, bevor er die Vorlage an den Landrat verabschiedet.

Wird die OECD-Mindestbesteuerung wie ursprünglich geplant umgesetzt, wird sich Nidwalden bei grossen, international tätigen Unternehmen künftig steuerlich nicht mehr abheben können. Dies wäre mit Abstrichen bei der Standortattraktivität verbunden. Der Regierungsrat hat daher Massnahmen in die Wege geleitet, um die wirtschaftliche Attraktivität Nidwaldens zu verbessern, indem die prognostizierten Mehreinnahmen aus der OECD-Besteuerung eingesetzt werden. So sind – nebst einer Steuergesetzrevision zur Entlastung des Mittelstandes und einer erweiterten Unterstützung von Kinderbetreuungsangeboten – für Unternehmen zwei neue Förderprogramme in den Bereichen «ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen» und «Forschung und Entwicklung» ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt worden.

Die Schaffung dieser beiden Förderprogramme hat ein positives Echo ausgelöst. Gleichzeitig ist in der Vernehmlassung deutlich zum Ausdruck gekommen, dass die Umsetzung schlank und unbürokratisch erfolgen soll. Der Regierungsrat hat die Ausgestaltung entsprechend vereinfacht. Eine weitere Anpassung besteht darin, dass kein fixer Höchstbetrag für den Rahmenkredit festgelegt wird, über den der Landrat die Fördermittel für die beiden Programme bewilligt. Damit bleibt genügend Spielraum, um die Programme bei Bedarf später auszubauen.

Somit liegt eine fertig ausgestaltete Vorlage vor, um die beiden Förderprogramme gesetzlich verankern zu können. Vorerst verzichtet der Regierungsrat aber darauf, die Vorlage dem Landrat zu unterbreiten. Hintergrund sind die jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit der OECD-Mindestbesteuerung für grosse Unternehmen. Im Januar 2026 haben die OECD und ihre Mitgliedstaaten ein Paket vereinbart, das die technische Umsetzung der Mindestbesteuerung betrifft. Dieses System berücksichtigt, dass grosse Konzerne künftig nach nationalen Regelungen besteuert werden können, die als gleichwertig gelten, anstatt nach den bisherigen globalen OECD-Regeln direkt besteuert zu werden. Dies kann dazu führen, dass die tatsächliche steuerliche Belastung anders ausfällt als ursprünglich erwartet und damit auch Auswirkungen auf die kantonale Steuerplanung haben könnte.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich in den nächsten Wochen eine klarere rechtliche und wirtschaftliche Lage abzeichnen wird. Sobald dies der Fall ist, wird der Regierungsrat die neue Ausgangslage prüfen und entscheiden, ob die derzeitige Gesetzesvorlage in der vorliegenden Form dem Landrat zugeleitet, entsprechend angepasst oder unter Umständen ganz zurückgezogen wird.

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