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Gesetzesanpassung schafft Basis für modernisierten Schulbetrieb
Die Überarbeitung der nationalen Regeln zur Anerkennung der gymnasialen Maturität hat Auswirkungen auf die Mittelschule in Stans. Zusätzlich hat sich gezeigt, dass einzelne Bestimmungen des kantonalen Mittelschulgesetzes nicht mehr zeitgemäss sind. Der Regierungsrat hat daher eine Teilrevision lanciert. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen zu aktualisieren und einen zeitgemässen Schulbetrieb sicherzustellen.
Die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage zeigt ein positives Gesamtbild. Der Systemwechsel von der Semester- zur Jahrespromotion wird durchgehend unterstützt. Dieser erfolgt aus pädagogischen und organisatorischen Überlegungen. So trägt die Jahrespromotion zu einer Entlastung der Schülerinnen und Schüler bei. Aus dem gleichen Grund erfolgt die Aufhebung der Wahlpflichtfächer. Dieser Schritt wird zwar verschiedentlich bedauert, findet aber dennoch klare Zustimmung. «Wichtig ist, dass dadurch die Erreichung der gymnasialen Bildungsziele nicht gefährdet ist. Und dies ist gewährleistet», betont Bildungsdirektor Res Schmid. Unterstützung finden auch die Anpassungen zur Zusammensetzung und zu den Kompetenzen des Mittelschulrats. Dabei bleibt die Mitwirkung des Rats bei der Wahl der Rektorin oder des Rektors unverändert bestehen.
Der Regierungsrat hat die bereinigte Vorlage verabschiedet. Der Landrat wird sich voraussichtlich im 2. Quartal 2026 in zwei Lesungen mit der Gesetzesanpassung befassen. Es gilt die ordentliche Referendumsfrist von zwei Monaten. Das neue Gesetz soll per 1. August 2027 in Kraft treten.
► Zu weiteren Unterlagen zum Geschäft, so auch das Ergebnis der Vernehmlassung
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| Medienmitteilung Antrag Mittelschulgesetz (PDF, 125 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Antrag Mittelschulgesetz |