Richtplananpassung
Die vorliegende Teilrevision des Richtplanes umfasst raumrelevante Anpassungen an der Koordinationsaufgabe E2-3 Inertstoffdeponie und deren Abbildung in der entsprechenden Karte. Weiter umfasst sie die nicht raumrelevante inhaltliche und begriffliche Aktualisierung und die Anpassung an die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben im gesamten Kapitel E2 Abfälle.
Mit Schreiben vom 21. Mai 2021 hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) dem Kanton den Vorprüfungsbericht zur Teilrevision zugestellt.
Unter der Federführung des Amtes für Umwelt und in Absprache mit dem Amt für Raumentwicklung wurde der eingereichte Entwurf im Sinne des Vorprüfungsberichts bearbeitet.
Mit Beschluss vom 21. Juni 2022 hat der Regierungsrat das Dossier zur Kenntnis genommen und für die öffentliche Mitwirkung freigegeben.
Die Unterlagen sind bei den Gemeinden Ennetmoos, Stansstad und bei der Baudirektion einsehbar. Die Auflagefrist dauert vom 1. Juli bis 30. August 2022.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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E1-2 Karte | Download | 0 | E1-2 Karte |
Mitwirkungsformular | Download | 1 | Mitwirkungsformular |
Richtplantext E2 Abfalle | Download | 2 | Richtplantext E2 Abfalle |
Vorprufungsbericht E2 Abfälle | Download | 3 | Vorprufungsbericht E2 Abfälle |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Raumentwicklung | 041 618 72 02 | raumentwicklung@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Baudirektion |