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Zwischen Erbe und Notlösung – Strafvollzug im Spittel
Vor dem Bau des Untersuchungs- und Strafgefängnisses standen dem Kanton Nidwalden nur ein paar vereinzelte Räume für den Strafvollzug zur Verfügung. Unter anderem mietete man im «Spittel» in Stans einige Zimmer als Zellen. Dokumente aus dieser Zeit verraten kuriose Gegebenheiten über den Strafvollzug im Spittel: Emaille-Eimer als Toilette, Gefangene vor verschlossener Haustür und Häftlinge, die ohne Frühstück zum Verhör erscheinen mussten. Das alles findet man in den Akten, die im Rahmen des aktuellen Nacherschliessungsprojekts erschlossen werden.
Der heutige Spittel an der Schmiedgasse stammt aus dem Jahr 1715 und gehört der Kirchgemeinde Stans. Der aus dem 16. Jahrhundert stammende Vorgängerbau war beim Dorfbrand vom 17. März 1713 niedergebrannt. Der Spittel hatte zunächst verschiedene Funktionen: Er war Gefängnis, Fremdenherberge sowie Armen- und Krankenhaus. Im 19. Jahrhundert verlor er immer mehr von seinen ursprünglichen Aufgaben, bis zuletzt im 20. Jahrhundert nur noch ältere Leute mit knappen Finanzen im Spittel wohnten. Zudem wurde das Gebäude weiterhin als Gefängnis genutzt.
Im Rahmen des Nacherschliessungsprojekts 4 wurden Strafvollzugs- und Gefängnisakten aus dem 20. Jahrhundert im Umfang von etwa 28 Laufmetern bewertet und erschlossen. Darunter befinden sich Akten, die den Strafvollzug im Spittel dokumentieren. Neben administrativen Dokumenten sind in den Strafvollzugsakten auch Mitteilungen überliefert, die uns einen fragmentarischen Einblick in den manchmal etwas kuriosen und schaurigen Spittel-Alltag bieten.
Ein Flickwerk an Haftzellen
Bis zur Eröffnung des Untersuchungs- und Strafgefängnisses 1989 standen dem Kanton Nidwalden für den Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen und für die Durchführung der Untersuchungshaft Zellen im alten Spittel, das Bürgerzimmer im Rathaus und drei Zellen im Polizeigebäude zur Verfügung.
1963 mietete der Kanton die südlich gelegenen Zimmer im dritten Stockwerk sowie die Abortanlage und ein Badezimmer im Spittel. Der Mietzins betrug 840 Franken pro Jahr. Die übrigen Zimmer waren privat an ältere Personen vermietet. Die Bewirtschaftung erfolgte durch den Abwart des Spittels. Das war von 1933-1973 Dominik Lussi-Blättler (1899-1973). Ab 1973 übernahmen dessen Sohn Dominik Lussi-Röösli (1925-1997) und seine Frau Klara Lussi-Röösli (1929-2002) die Rolle der Spittelwarte. Für die Unterbringung der Gefangenen erhielten sie vom Kanton eine Verpflegungsentschädigung und ein Wartgeld.
Unhaltbare Zustände
Die Wohnsituation im Spittel war in den 1970er-Jahren alles andere als ideal. Die Betten und die Bettwäsche mussten ersetzt werden, da sie den Mindestanforderungen an Hygiene und Bequemlichkeit nicht mehr genügten. Zwei Polizisten berichteten, dass im Spittel eine «gottverdammte Sauordnung» herrsche: «In der Küche stehe alles drunter und drüber, das Essen stehe offen herum, von der Diele falle Dreck herunter und in diese offenen Geschirre. Ihnen würde es grausen, dort etwas zu essen. Und unsere Untersuchungsgefangenen müssen das oft über Wochen und Monate ertragen.» Erst als Klara Lussi 1973 meldete, ein Häftling habe den Emaille-Kübel in seiner Zelle demoliert und sie finde keinen geeigneten Ersatz als Toilettenkessel, wurden die Zellen 1975 renoviert und mit einer Toilette versehen. Nach der Renovation wurde ein neuer Mietvertrag aufgesetzt. Der Kanton mietete neu fünf Haftzellen, drei davon im zweiten Stock und zwei im Parterre, sowie einen Abstellraum mit Dusche, Wäscheschrank, Büchergestell und fünf Effektenschränken im zweiten Stock. Der neue Mietzins betrug 2000 Franken pro Jahr. Die gemieteten Zellen standen der Untersuchungs- und Strafvollzugsbehörde sowie der Polizei zur Verfügung. Der Kanton stellte ein Pflichtenheft für den Spittelwart auf, welches alle Pflichten und Verhaltensweisen von der Ankunft der Häftlinge im Spittel, über deren Beaufsichtigung und Betreuung, bis zur Reinigung der Zelle nach deren Auszug regelte.
1975 führte der Kanton Nidwalden die neuen Vollzugsformen Halbgefangenschaft und tageweiser Vollzug ein. Die neuen Vollzugsformen bedeuteten Mehrarbeit für den Spittelwart. Deshalb zahlte ihm der Kanton für den Vollzug von Halbgefangenschaften fünf Franken pro Nacht und für den tageweisen Vollzug 15 Franken pro Tag. Da sich einige Gefangene nicht an die Anordnungen der Justizdirektion hielten, wurde eine Weisung an den Spittelwart erarbeitet: Dominik Lussi musste der Justizdirektion melden, falls ein Häftling am Abend unentschuldigt unpünktlich oder gar nicht mehr im Spittel erschien. Rückte ein Gefangener mehr als eine halbe Stunde zu spät ein, durfte er am darauffolgenden Tag nicht zur Arbeit gehen. Lussi musste der Justizdirektion «in jedem Fall von Unbotmässigkeit» Bericht erstatten (d.h. falls ein Gefangener betrunken einrückte, er sich in irgendeiner Weise unanständig gegenüber dem Spittelwart und seiner Frau benahm, er Lärm verursachte usw.). Der Spittelwart hatte aber nicht die Befugnis, Verweise zu erteilen.
Es gab noch ein grundlegendes Hindernis, das den Vollzug von Halbgefangenschaften im Spittel erschwerte: Es gab keine Haustürklingel. So kam es manchmal vor, dass Häftlinge, die am Abend später als üblich einrücken mussten, vor verschlossener Haustür standen und sich nur schwer bemerkbar machen konnten.
Wachsende Sicherheitsbedenken
In den 1980er Jahren sah man sich mit der Tatsache konfrontiert, dass die Gefängniszellen im Spittel nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemässe Untersuchungshaft genügten. Zudem herrschte ein Mangel an Haftplätzen – inner- und auch ausserkantonal. Verhörrichter Weber erlaubte sich in einem Schreiben an die Justizdirektion 1986 den Hinweis, «dass am vergangenen Wochenende drei Personen zu verhaften gewesen wären, eine jedoch aus Platzgründen von mir wieder auf freien Fuss gesetzt werden musste.»
Auch häuften sich Vorfälle mit Gefangenen, die die Missstände im Spittel wiederholt verdeutlichten und die Regierung schliesslich zum Handeln zwangen. So randalierte etwa eines Nachts ein Gefangener in seiner Zelle im zweiten Stock so heftig, dass die übrigen Bewohner des Spittels – alles ältere Leute – um ihre Nachtruhe gebracht wurden und in die unteren Stockwerke flüchteten, aus Angst der Gefangene könne ausbrechen und ihnen etwas antun. Als man den Häfling daraufhin in die Ausnüchterungszelle im Erdgeschoss sperrte, zertrümmerte dieser alles, was nicht niet- und nagelfest war. Sogar den Fussboden setzte er in Brand.
«Eine Zumutung für die Allgemeinheit!»
Betreffend der Ferienablösung der Familie Lussi und der Familie Theiler (zuständig für die Verpflegung der Gefangenen im Rathaus) wurde zwar eine Abmachung getroffen – die Abwarte mussten der Polizei ihre Abwesenheit melden – aber diese wurde nicht immer eingehalten. So kam es immer wieder vor, dass die Häftlinge morgens nicht oder dann mit grosser Verspätung verpflegt wurden. Für die Polizei war es zeitaufwendig und umständlich, wenn sie die Verpflegung der Gefangenen übernehmen musste. Verhörrichter Felber berichtete 1984 von einem Fall, in welchem die Familien Lussi und Theiler sich nicht abgesprochen hatten und gleichzeitig in die Ferien gingen. Die Notlösung, die man mit Dominik Lussi vereinbarte, um die Verpflegung des einzelnen Gefangenen im Spittel zu gewährleisten, funktionierte nicht. Der Untersuchungsgefangene aus dem Spittel trat an zwei Tagen hungrig, ohne Frühstück gehabt zu haben, vor den Verhörrichter.
Es stellte sich auch heraus, dass das Spittel nicht ausbruchsicher war. 1982 gelang einem festgenommenen Einbrecher am helllichten Nachmittag die Flucht. Das Fass zum Überlaufen brachte schliesslich der Ausbruch eines Juwelendiebs aus der Untersuchungshaft im Spittel im November 1984. «Das ist eine Zumutung für die Allgemeinheit, sollte doch der Räuber hinter Schloss und Riegel sein!», empörte sich Verhörrichter Meyer im Nidwaldner Tagblatt. Wie in einem Hollywoodfilm hatte der Anführer der «Bürgenstock-Bande» die Gitterstäbe mit einer Säge durchgesägt und sich mit Leintüchern abgeseilt.
1986 beschloss die Regierung den Bau eines neuen Untersuchungs- und Strafgefängnisses auf dem Areal des Werkhofs N2 und des Polizeigebäudes an der Kreuzstrasse. Da der Kanton Uri zeitgleich vor ähnlichen Herausforderungen stand, planten die beiden Kantone ein gemeinsames Untersuchungs- und Strafgefängnis und trafen eine Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Nutzung. Die Landsgemeinde stimmte der Vorlage 1987 zu und das neue, moderne Gefängnis wurde schliesslich 1989 eingeweiht. Im Spittel, der immer noch der Kirchgemeinde Stans gehört, werden heute Wohnungen vermietet.
Judith Wenzel