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Teilrevision der Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden

Nummer
2025.NWFD.32
Geschäftsart
Vernehmlassung
Datum
21. April 2026
Beschreibung

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Mittwoch, 1. Juli 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.

vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

  • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
  • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
  • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
  • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können. Falls Sie Support benötigen, finden Sie die Anlaufstelle direkt auf der Plattform.

Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Finanzdirektion (Tel. +41 41 618 71 54, E-Mail: finanzdirektion@nw.ch).

Name
Bericht zur Vernehmlassung (PDF, 324 kB) Download 0 Bericht zur Vernehmlassung
NG 152.2 ILZ-Vereinbarung (PDF, 93 kB) Download 1 NG 152.2 ILZ-Vereinbarung
NG 152.2 Synopse (PDF, 145 kB) Download 2 NG 152.2 Synopse