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Teilrevision Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz)

Nummer
2026.NWBD.41
Geschäftsart
Vernehmlassung
Datum
23. Juni 2026
Beschreibung

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 14. August 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.

vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

  • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
  • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
  • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
  • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können. Falls Sie Support benötigen, finden Sie die Anlaufstelle direkt auf der Plattform.

Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Baudirektion (Tel. +41 41 618 72 02; E-Mail: baudirektion@nw.ch).

Name
Bericht zur Vernehmlassung (PDF, 54 kB) Download 0 Bericht zur Vernehmlassung
NG 611.1 Teilrevision PBG Fristverlängerung (PDF, 74 kB) Download 1 NG 611.1 Teilrevision PBG Fristverlängerung
NG 611.1 Teilrevision PBG Fristverlängerung Synopse (PDF, 72 kB) Download 2 NG 611.1 Teilrevision PBG Fristverlängerung Synopse