Wirtschaftsförderung
Covid-19-Fonds für Nidwaldner Unternehmen: Antragsformular und Bedingungen
Die Frist für den Covid-19-Fonds wird bis 31. Dezember 2022 verlängert. Kleinunternehmen, welche sich aufgrund der aktuellen Corona-Situation in einer existenzbedrohenden Situation befinden, können erneut einen Unterstützungsbeitrag aus dem Covid-19-Fonds mit dem neuen Antragsformular beantragen. Vorausgesetzt, das Unternehmen hat bisher keine Härtefall-Unterstützung in Anspruch genommen.
Covid-19-Härtefallprogramm: Link
Informationen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie finden Sie auf nachfolgenden Internetseiten:
- Kurzarbeit infolge Coronavirus: Link
- Unterstützungsmöglichkeiten für Veranstaltungsbranche: Link
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Covid-19-Pandemie: Link
Standort Nidwalden: Link
Das Angebot unserer Nidwaldner Betriebe ist enorm vielfältig...: Link
Wir geben den Nidwaldnern Unternehmen eine Möglichkeit ihre Dienstleistungen und Angebote zu bewerben.
Wir bieten Ihnen:
- Neutrale Beratung über alle Schritte bei der Ansiedlung
- Vermittlung von Beratungsgesprächen mit der Kantonalen Steuerverwaltung und weiteren Ämtern
- Informationen über das Angebot an Büro- bzw. Gewerberäumen und Gewerbebauland
- Beratung und Hilfe bei Baubewilligungen oder dem Erwerb von Grundstücken
- Online-Briefkasten für KMU
- Hilfe bei der Rekrutierung von Arbeitskräften
- Beschaffung von Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte
- Aktive Suche von Partnern für Kooperationen (Vertrieb, Zulieferern, usw.)
- Vernetzung Industrie - Forschung (Innovationstransfer Zentralschweiz (ITZ) und Elektronik - Mikrotechnologie (Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique (CSEM, Alpnach))
Zudem sind wir Partner von Switzerland Global Enterprise (S-GE) - Standortpromotion des Bundes.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Kontakt
WirtschaftsförderungStansstaderstrasse 54
Postfach 1251
6371 Stans
Tel. +41 41 618 76 54
wirtschaftsfoerderung@nw.ch
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)