Handelsregisteramt

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Bestellung von Handelsregisterbelegen (Auszüge und Registerakten)

 

Handelsregisterrechtliche Änderungen per 1. Januar 2021
In Bezug auf das Handelsregisterrecht hat der Bundesrat im Obligationenrecht, in der Handelsregisterverordnung und in der Gebührenverordnung diverse Änderungen in Kraft gesetzt. Informationen zu den wesentlichen Änderungen finden Sie unter Neuigkeiten.

Gesetzesänderung betreffend Inhaberaktien
Seit dem 1. November 2019 sind Inhaberaktien nur noch bei börsenkotierten Gesellschaften oder als Bucheffekten zulässig. Weitere Informationen finden sie im Merkblatt Inhaberaktien.

Sie haben gute Ideen und wollen ein Unternehmen gründen? Sie haben bereits ein Unternehmen gegründet und wollen Änderungen vornehmen? Ihre Ansprechpartner hierfür sind die Mitarbeitenden des kantonalen Handelsregisteramtes.

Das kantonale Handelsregisteramt ist ein wichtiges Kompetenzzentrum für Fragen im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Hier werden die rechtlich relevanten Tatsachen von Unternehmen und anderen Rechtseinheiten amtlich erfasst und offengelegt. Die Tätigkeit des Handelsregisteramtes dient hauptsächlich der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Nicht nur dort, sondern auch im allgemeinen Rechtsverkehr geben die öffentlichen Registerdaten verlässlich Auskunft über die zentralen Eckpunkte der eingetragenen Gesellschaften, Einzelunternehmen, Vereinen und Stiftungen. Die Inhalte des Registers werden überdies vom Gesetzgeber als bekannt vorausgesetzt und geniessen erhöhte Glaubwürdigkeit.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)

Nach Möglichkeit bitte Anfragen in erster Linie per E-Mail, Telefon oder Post einreichen. Für Unterschriftsbeglaubigungen bitte telefonisch voranmelden.