Ehevorbereitung

 

Ablauf der Ehevorbereitung
Die Brautleute werden gebeten, frühestens drei Monate vor dem gewünschten Heiratstermin die Heiratsdokumente dem Zivilstandsamt zukommen zu lassen. Anschliessend vereinbaren Sie einen Termin, um die Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung zu unterzeichnen und den Ablauf der Trauung mit uns zu besprechen. Die persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist erforderlich.

 

Ausländischen Staatsangehörigen empfehlen wir, die Dokumente möglichst frühzeitig zur Prüfung einzureichen.

Die Brautleute nehmen von den bereinigten Personalien und den namensrechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen der Eheschliessung Kenntnis und bestätigen diese als richtig.

Die Eheschliessung muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens stattfinden, ansonsten in das Verfahren zu wiederholen.

Wünschen die Brautleute in einer anderen Schweizer Gemeinde zu heiraten, wird zu Handen des Zivilstandsamtes eine Trauungsermächtigung ausgestellt.

Soll die Heirat im Ausland erfolgen, kann nach abgeschlossener Ehevorbereitung ein Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden.

Allgemeine Informationen über die Heirat finden Sie hier.

Allgemeine Informationen für binationale Paare und interkulturelle Familien finden Sie hier.

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