Richt- und Nutzungsplanung, Gestaltungspläne

Kommunale Richtpläne (Siedlungsleitbilder und Verkehrsrichtpläne) sowie Nutzungs- und Sondernutzungspläne (Zonen-, Bebauungs- und Gestaltungspläne) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch eine kantonale Instanz (Regierungsrat oder Direktion). Pläne und Erlasse, die von einer kantonalen Instanz zu genehmigen sind, benötigen vor der öffentlichen Auflage der Vorprüfung durch die Direktion (Baudirektion). Die Fachstelle für Nutzungsplanung ist zuständig für die Durchführung der Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren. Dabei wird eine Recht- und Zweckmässigkeitsprüfung unter Berücksichtigung behördeninterner Mitberichte durchgeführt und für die nötige Koordination gesorgt.

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Kontakt

Richt- und Nutzungsplanung, Gestaltungspläne
Buochserstrasse 1
Postfach 1241
6371 Stans

Tel. 041 618 72 02
raumentwicklung@nw.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr

(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)