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Migration Nidwalden / Grundstückerwerb durch ausländische Personen

Die Abteilung Migration Nidwalden vollzieht das Ausländerrecht des Bundes und ist zuständig, wenn ausländische Personen in Nidwalden leben möchten. Sie erteilt Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen und stellt Einreisebewilligungen und Rückreisevisa aus.

Der Fachbereich Grundstückserwerb durch ausländische Personen erteilt die für den Kauf von Wohnungen oder Grundstücken notwendigen Bewilligungen für ausländische Staatsangehörige, welche nicht über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

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Migration Nidwalden / Grundstückerwerb durch ausländische Personen
Kreuzstrasse 2
Postfach 1242
6371 Stans

Tel. +41 41 618 44 90
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