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Redaktionskommission

Die Redaktionskommission besteht aus fünf Mitgliedern und prüft alle Vorlagen, die in die Gesetzessammlung aufgenommen werden sollen, bevor diese von der zuständigen Behörde behandelt werden. Sie kontrolliert die Vorlagen in Bezug auf Sprache, Gesetzestechnik sowie deren Übereinstimmung mit der bestehenden Gesetzgebung. Dabei nimmt sie redaktionelle Anpassungen vor, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Stellt die Kommission jedoch Widersprüche, Unklarheiten oder offensichtliche Lücken fest, die materielle Änderungen erfordern, unterbreitet sie der zuständigen Instanz schriftliche Anträge. Die Redaktionskommission trägt damit zur rechtlichen Klarheit und sprachlichen Qualität der Gesetzgebung bei.

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