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Waldbrandgefahr in Nidwalden

zuletzt aktualisiert: 8. Oktober 2026


Die Waldbrandgefahr im Kanton Nidwalden liegt weiterhin auf Stufe 3 von 5 («erheblich»). Es gilt kein generelles Feuerverbot. Feuer im Wald und im Freien ist jedoch nur an fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Beim Umgang mit offenem Feuer ist weiterhin grosse Vorsicht geboten.


Was gilt aktuell?

  • Feuer und Grillieren im Wald und im Freien sind ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.

  • Feuer dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben und müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.

  • Bei starkem Wind ist auf Feuer zu verzichten.

  • Raucherwaren und Streichhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.

Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das generelle Feuerwerksverbot wurden am 28. August 2026 aufgehoben.


Weshalb bleibt die Waldbrandgefahr erheblich?

Der Sommer 2026 war von einer längeren Trockenperiode geprägt. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr mussten die Kantone Obwalden und Nidwalden am 10. Juli 2026 ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein generelles Feuerwerksverbot erlassen.

Die seither gefallenen Niederschläge haben die Situation zwar entschärft und die Gefahrenstufe konnte Ende August von 4 (grosse Gefahr) auf 3 (erhebliche Gefahr) gesenkt werden, das Feuchtigkeitsdefizit in den Waldböden und der Vegetation ist jedoch noch nicht vollständig ausgeglichen. Ein Teil des Regens wird zudem von den Baumkronen zurückgehalten und gelangt nicht bis zum Waldboden. Besonders an exponierten und trockenen Stellen können sich deshalb weiterhin rasch Brände entwickeln.

Das Feuerwehrinspektorat Obwalden Nidwalden und die zuständigen kantonalen Ämter beobachten die Lage laufend. Die Gefahrenstufe wird bei Bedarf angepasst.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr finden Sie unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..


Medienmitteilungen 

28. August 2026: Waldbrandgefahr in Nidwalden zurückgestuft
9. Juli 2026: Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe