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Namensänderungen
Der im Zivilstandsamt und Bürgerrecht integrierte Fachdienst Namensänderungen befasst sich mit den Familiennamens- und Vornamensänderungen nach Art. 30 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Namensänderungen für im Kanton Nidwalden wohnhafte Personen werden bewilligt, wenn achtenswerte Gründe vorliegen.
Sie möchten Ihren Familien- oder Vornamen ändern?
Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim:
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt und Bürgerrecht | +41 41 618 72 60 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Justiz- und Sicherheitsdirektion |