Von der Ersterfassung bis zur Entlassung

Ersterfassung

Die Ersterfassung aller stellungspflichtigen Schweizerbürger im Kanton Nidwalden erfolgt im
17. Altersjahr.

Vororientierung / Vorkurse

Alle 17-jährigen Männer und Frauen im Kanton Nidwalden erhalten von der Militärverwaltung eine Übersicht über die verschiedenen militärischen Vorkurse.

Orientierungstag

Im 18. Altersjahr werden alle Schweizer Männer (Stellungspflichtige) durch die Militärverwaltung zu einem Orientierungstag aufgeboten. Der Orientierungstag findet auf dem Waffenplatz Wil /b Stans in Oberdorf statt und dauert einen ganzen Tag.

Infoveranstaltungen für Frauen

Frauen haben in der Schweiz die Möglichkeit, freiwillig Dienst zu leisten und von den Möglichkeiten einer militärischen Ausbildung zu profitieren. Im 18. Altersjahr erhalten alle Schweizerinnen eine Einladung zur freiwilligen Teilnahme an einer Infoveranstaltung.

Rekrutierung

Die Rekrutierung für alle im Kanton Nidwalden wohnhaften Stellungspflichtigen erfolgt im Rekrutierungszentrum Aarau (AG) und dauert 2 Tage. Diese kann erst nach dem 18. Geburtstag absolviert werden.

Rekrutenschule

Die Rekrutenschule dauert 18 Wochen (23 Wochen für Spezialkräfte) und beginnen in den Kalenderwochen 3 und 27. Für spezielle Truppengattungen erfolgen zusätzliche RS-Starts.

Wiederholungskurse

Alle Ausbildungsdienstpflichtigen absolvieren jährlich einen Wiederholungskurs. Dieser dauert in der Regel drei Wochen.

Entlassung aus Militärdienst

Die zu entlassenden Armeeangehörigen (Sdt, Gfr, Uof) werden alternierend an einem Standort im Kanton Obwalden oder Nidwalden durch die Militärverwaltung aus der Militärdienstpflicht oder aus der Armee entlassen. Die Rückgabe der Ausrüstung führt das Armeelogistikcenter Othmarsingen vor Ort durch.

Die höheren Unteroffiziere und Offiziere werden anlässlich einer Entlassungsfeier durch den Kanton Nidwalden verabschiedet. Die Abgabe Ihrer persönlichen Ausrüstung erfolgt im 1. Quartal des folgenden Jahres per Aufgebot durch die Logistikbasis der Armee.

Auslandschweizer / Neubürger / Doppelbürger

Was ist zu beachten, wenn Sie in die Schweiz ziehen, das Schweizer Bürgerrecht erhalten oder das Bürgerrecht eines weiteren Staates besitzen?

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz vom 3. Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG; SR 510.10)

Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG; SR 520.1)

Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661)

Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Fünfter Teil (OR; SR 220)

Militärstrafgesetz (MStG; SR 321.0)

Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP; SR 512.21)

Dienstreglement (DRA; SR 510.107.0)

Zugehörige Objekte

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