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Regierungsrat
Der Regierungsrat ist als Exekutive die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons. Er zählt sieben Mitglieder, die vom Volk auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Regierungsrat ist die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons Nidwalden. Er führt die Kantonsverwaltung, vollzieht die Gesetze, erlässt Verordnungen und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse des Landrats.
Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:
► die strategische Steuerung und Weiterentwicklung des Kantons,
► die Vorbereitung der Geschäfte für den Landrat,
► die Leitung und Koordination der kantonalen Verwaltung,
► die Vertretung des Kantons nach aussen, insbesondere gegenüber dem Bund und anderen Kantonen (zum Beispiel in Direktorenkonferenzen).
► die Behandlung von Beschwerden bei bestimmten Verfahren oder Beschlüssen von kommunalen und kantonalen Behörden.
Der Regierungsrat sorgt dafür, dass Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit auf einer klaren, transparenten Grundlage zusammenarbeiten. Er kann in eigener Kompetenz über einmalige Ausgaben bis 200'000 Franken und wiederkehrende Ausgaben bis 40'000 Franken beschliessen.
 
Mitglieder
Der Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Nidwaldner Stimmbevölkerung alle vier Jahre gewählt werden. Jedes Mitglied steht einer Direktion vor und trägt die politische Verantwortung für dessen Aufgabenbereich.
Der Landammann führt den Vorsitz und repräsentiert den Regierungsrat nach aussen. Das Amt des Landammanns wechselt jährlich. Unterstützt wird der Regierungsrat vom Landschreiber.
 
Sitzungen und Entscheide
Der Regierungsrat tagt in der Regel einmal wöchentlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und die Beratungen vertraulich. Traktandiert werden Geschäfte aus allen Direktionen, Vorlagen an den Landrat, Personalfragen, Angelegenheiten von interkantonaler Bedeutung und Stellungnahmen an den Bund.
Beschlüsse werden als Kollegium gefällt: Alle Mitglieder stehen gemeinsam hinter den Entscheiden des Gesamtregierungsrats.
Zusammenarbeit mit dem Landrat
Der Regierungsrat und der Landrat arbeiten eng zusammen. Während der Landrat als gesetzgebendes Organ über neue Gesetze und Kredite entscheidet, ist der Regierungsrat für deren Vorverfahren, Umsetzung und den Vollzug verantwortlich. Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat Berichte und Anträge, beantwortet Vorstösse, stellt den landrätlichen Kommissionen die Geschäfte vor und nimmt an den Landratssitzungen teil.
Dieses Zusammenspiel gewährleistet, dass politische Entscheide im Kanton Nidwalden demokratisch legitimiert und effizient umgesetzt werden.
Vertretung in Kommissionen, Verwaltungsräten und Direktorenkonferenzen
Die Mitglieder des Regierungsrats vertreten den Kanton in verschiedenen interkantonalen Gremien und Direktorenkonferenzen. Diese Mitwirkung ist zentral, damit Nidwalden seine Interessen gegenüber Bund und anderen Kantonen oder Regionen wirkungsvoll einbringen kann.
Auch innerhalb des Kantons sind Regierungsrätinnen und Regierungsräte Mitglieder von Kommissionen und Stiftungen sowie Verwaltungsräten von öffentlich-rechtlichen Anstalten. Dies gewährleistet eine direkte politische Mitverantwortung und dient der Koordination innerhalb des Gesamtregierungsrats.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Regierungsrat informiert regelmässig über seine Tätigkeit und die Arbeit der Verwaltung.
► Medienmitteilungen des Regierungsrats 
► Aktuelle Projekte
► Rechenschaftsbericht 2024
► Regierungsprogramm 2025-2028
► Jahresziele 2025
► Leitbild Nidwalden 2035
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