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Kommissionen

Damit der Landrat fundierte Entscheide fällen kann, werden seine Geschäfte in den Kommissionen vertieft vorbereitet. Die Kommissionen leisten sachbezogene Vorarbeit, prüfen Vorlagen im Detail und nehmen Aufsichtsaufgaben gegenüber Regierung, Verwaltung und weiteren kantonalen Institutionen wahr.

Sitzungszimmer Kommissionen, Regierungsgebäude Stans

Die Kommissionen leisten einen zentralen Beitrag zur parlamentarischen Arbeit des Landrats. Sie bereiten politische Geschäfte vor, erarbeiten Entscheidungsgrundlagen für das Plenum und üben Kontrollfunktionen gegenüber Regierung, Verwaltung, Justiz sowie weiteren kantonalen Institutionen aus. Die Wahl der Kommissionen erfolgt zu Beginn jeder Legislaturperiode. Der Landrat achtet dabei auf eine angemessene Fraktionsvertretung und auf die Wahrung des Allgemeininteresses.

Die Fachkommissionen prüfen und beraten Vorlagen aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Detail. Dazu zählen insbesondere Gesetzesänderungen, Volksinitiativen, Kreditvorlagen und parlamentarische Vorstösse. Die Aufsichtskommissionen übernehmen ergänzend eine zentrale Funktion in der demokratischen Kontrolle, indem sie die Tätigkeit von Regierung, Verwaltung und selbstständigen Institutionen überwachen. Zu den ständigen Kommissionen zählt auch die Redaktionskommission, welche die sprachliche Ausgestaltung der verabschiedeten Erlasse überprüft. Bei Bedarf kann der Landrat zudem nichtständige Kommissionen einsetzen, beispielsweise eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Klärung ausserordentlicher Vorkommnisse.

Ergänzend wirken Landratsmitglieder auch in weiteren Gremien mit. Dazu zählen interkantonale Kommissionen, die der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen dienen, sowie Verwaltungskommissionen und Verwaltungsräte kantonaler Institutionen, in denen der Landrat mit Vertretungen Einsitz nimmt.

Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident (Präsidium) ist für die Planung, Vorbereitung und Leitung der Kommissionsarbeit verantwortlich. Sie oder er organisiert die Sitzungen, führt durch die Beratungen und sorgt für einen geordneten Ablauf. Das Präsidium ist stimmberechtigt und gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Medienkonferenzen im Namen der Kommission werden in der Regel vom Präsidium geleitet. Zur Unterstützung kann eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident bestimmt werden.

Das Kommissionssekretariat sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Kommissionsarbeit und unterstützt das Präsidium und die Kommission in organisatorischen und administrativen Belangen. Es begleitet die Kommission während des gesamten Beratungsprozesses – von der Planung über die Vorbereitung bis zur Nachbearbeitung der Sitzungen.

Zu den zentralen Aufgaben gehören die organisatorische Unterstützung des Kommissionspräsidiums und die Kommunikation mit den Kommissionsmitgliedern. Das Sekretariat führt das Protokoll, stellt relevante Unterlagen bereit, erstellt die Kommissionsberichte und übermittelt diese mit den Anträgen an das Landratssekretariat. Es übernimmt bei Bedarf die Redaktion von Medieninformationen. Es steht allen Mitgliedern der Kommission als Anlaufstelle zur Verfügung und gewährleistet eine wirksame Unterstützung der parlamentarischen Arbeit.

 

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