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Verkehrssteuer: Befreiung für energieeffiziente Fahrzeuge soll entfallen
Fahrzeuge der besten Effizienzkategorie sind im Kanton Nidwalden heute während der ersten 36 Monate nach ihrer Inverkehrsetzung von der Verkehrssteuer befreit. Die Energieetikette des Bundes teilt Autos nach ihrem Energieverbrauch in die Kategorien von A bis G ein. Zur besten Kategorie A können neben Elektroautos auch besonders sparsame Hybrid-, Benzin- oder Dieselfahrzeuge gehören.
Die Steuerbefreiung soll künftig entfallen. Neu zugelassene Fahrzeuge würden damit von Beginn an ordentlich besteuert. Die Änderung geht auf eine Motion im Landrat für gerechte Verkehrssteuern im Kanton Nidwalden zurück. Der Landrat hiess diese Ende 2023 gut und beauftragte damit den Regierungsrat, die Steuerbefreiung für Fahrzeuge der besten Effizienzkategorie aufzuheben. Nun liegt der Entwurf für eine Teilrevision des Strassenverkehrssteuergesetzes vor.
Bereits gewährte Befreiungen laufen weiter
Die Steuerbefreiung war 2008 eingeführt worden, um emissionsärmere Fahrzeuge zu fördern und den CO₂-Ausstoss im Strassenverkehr zu verringern. Seither haben sich der Fahrzeugmarkt und die Antriebstechnologien verändert. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sind heute deutlich weiter verbreitet. Die Mehrheit des Landrates hielt die bisherige Förderung deshalb nicht mehr für zeitgemäss. Zudem beanspruchen auch diese Fahrzeuge die Verkehrsinfrastruktur, unabhängig von ihrer Antriebsart.
Für Fahrzeuge, die beim Inkrafttreten der Gesetzesänderung bereits von der Steuerbefreiung profitieren, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie bleiben bis zum Ablauf der 36 Monate seit ihrer ersten Inverkehrsetzung steuerbefreit. Laufende Steuerbefreiungen werden somit nicht vorzeitig aufgehoben.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert bis zum 5. Februar 2027. Die Beratungen im Landrat sind für Herbst 2027 vorgesehen. Die Gesetzesänderung soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
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| Medienmitteilung Vernehmlassung Strassenverkehrssteuergesetz (PDF, 217 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Vernehmlassung Strassenverkehrssteuergesetz |