Fremdsprachen

Hello, Bonjour oder Buongiorno?
Sprachen öffnen uns Türen zu anderen Kulturen. Ebenso sind im beruflichen Leben Fremdsprachen oft unverzichtbar.

Der Fremdsprachenunterricht ist im Kanton Nidwalden folgendermassen geregelt.

Englisch
Englisch wird als erste Fremdsprache ab dem 3. Schuljahr unterrichtet:

Französisch
Französisch wird nach Englisch als 2. Fremdsprache ab dem 5. Schuljahr unterrichtet.

Italienisch
Italienisch wird nach Englisch und Französisch als 3. Fremdsprache im 9. Schuljahr als Wahlfach angeboten.

Austausch und Mobilität
Der Kanton Nidwalden unterstützt bei der Organisation und Durchführung von zahlreichen Projekten im Bereich Fremdsprachen und  Austausch.

Verbindliche Vorgaben
Durch den Lehrplan wird sichergestellt, dass alle Kinder im Kanton dieselben Rahmenbedingungen für den Unterricht erfahren. Die Stundentafel im Lehrplan hält fest, in welchen Klassen welche Fächer mit welchen Dotationen unterrichtet werden. Weitere kantonale Regelungen bestehen im Bereich der Beurteilung im Promotions- und Übertrittsreglement und zur Dispensation von einzelnen Fächern.
In den Fremdsprachen Englisch und Französisch wird mit obligatorischen Lehrmitteln gearbeitet und auch bezüglich der Zusammenarbeit von Lehrpersonen beim Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe bestehen verbindliche Weisungen.

Dispensation Fremdsprachenunterricht
Die Handhabung von generellen Dispensationen vom Unterricht ist in der Volksschulverordnung (VSV, Paragraph 5) wie folgt geregelt:

§ 5 Dispensation, Absenzen

1 Schülerinnen und Schüler können auf begründetes Gesuch der Eltern vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.

2 Dispensationen vom Unterricht bis zu einem Tag bewilligt die Klassenlehrperson und solche bis zu einer Woche die Schulleitung; längere sowie generelle Dispensationen von einzelnen Fächern bewilligt die Schulbehörde.

Fremdsprachen lernen

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