Fortsetzungsbegehren
Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden.
Falls die Schuldnerin oder der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil im Original beizulegen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Konkursamt | 041 618 76 70 | betreibungsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaftsdirektion |