Öffentliche Inventarisationen

Die Abteilung öffentliche Inventarisationen ist eine Verwaltungsabteilung des Betreibungs- und Konkursamtes.

Die Abteilung für öffentliche Inventarisationen Art. 10, EG ZGB ist in folgenden Fällen zuständig:

  • Errichtung des öffentlichen Inventars (Art. 405 Abs. 3 ZGB)
  • Aufsicht über die Willensvollstreckerinnen oder Willensvollstrecker, die Erbschaftsverwalterinnen oder Erbschaftsverwalter sowie die Erbenvertreterinnen oder Erbenvertreter (Art. 518 Abs. 1 und 595 Abs. 3 ZGB)
  • Beantragung der Liquidation einer Erbschaft (Art. 573 und 597 ZGB)
  • Entgegennahme der Erklärung betreffend Ausschlagung einer Erbschaft und Anordnung weiterer Massnahmen (Art. 570, 574-576 ZGB)
  • Errichtung des öffentlichen Inventars und Durchführung des Rechnungsrufes (Art. 581 und 582 ZGB)
  • Bewilligung zur Fortsetzung des Geschäfts der Erblasserin oder des Erblassers während der Dauer des öffentlichen Inventars und Anordnung von Massnahmen zur Sicherstellung (Art. 585 ZGB)
  • Verwaltung der Erbschaft (Art. 585 ZGB)
  • Aufforderung zur Erklärung über den Erwerb der Erbschaft (Art. 587 ZGB)
  • Durchführung der amtlichen Liquidation (Art. 595 Abs. 1 ZGB)
  • Erfüllung der weiteren ihr durch die Gesetzgebung zugewiesenen Aufgaben.


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Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)