Justizkommission (Juko)

Ständige Kommission
Die Justizkommission prüft und überwacht aufgrund des Rechenschaftsberichtes sowie durch eigene Kontrollen die Geschäftsführung der Gerichte; in diesem Zusammenhang kann sie den Gerichten verbindliche Weisungen erteilen, insbesondere über den Inhalt und die Gestaltung der Rechenschaftsberichte und die Veröffentlichung von Urteilen.
Die Justizkommission ist ferner zuständig für die Vorberatung von:
• Beschwerden;
• Einbürgerungsgesuchen;
• Begnadigungsgesuchen;
• Gesuchen um Erläuterung der Kantonsverfassung, der Gesetze und der vom Landrat erlassenen Verordnungen;
• Petitionen.
Die Justizkommission tritt auf offenkundig unhaltbare oder trölerische Eingaben nicht ein; stimmt ein Mitglied der Justizkommission gegen diesen Beschluss, entscheidet der Landrat.

Personen

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