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Infektionskrankheiten
Meldepflichtige Krankheiten
Ärztinnen und Ärzte sowie Laboratorien sind dazu verpflichtet, bestimmte übertragbare Krankheiten den zuständigen Behörden zu melden. Auch ungewöhnliche Befunde und gehäuft auftretende Erkrankungen unterliegen dieser Meldepflicht. Das frühzeitige Erkennen solcher Ausbrüche trägt entscheidend dazu bei, eine weitere Ausbreitung der Krankheiten zu verhindern.
Wer ist meldepflichtig?
Für Ärztinnen und Ärzte gilt der Grundsatz: «Wer die Diagnose stellt, meldet den Fall.» Bei einigen Krankheiten besteht die Pflicht bereits bei einem begründeten Verdacht.
Laboratorien wiederum melden den Nachweis von Krankheitserregern, die zu den meldepflichtigen Erkrankungen gehören.
Was muss gemeldet werden?
Die Liste der meldepflichtigen Krankheiten wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt und regelmässig aktualisiert. Neben spezifischen Krankheitserregern müssen auch auffällige Häufungen von Befunden sowie besondere, ungewöhnliche Ergebnisse gemeldet werden. Beispiele hierfür sind vermehrt auftretende Norovirus-Infektionen innerhalb einer Einrichtung oder der erstmalige Nachweis eines neuen Erregers bzw. einer neuen Variante.
Wie erfolgt die Meldung?
Für jede meldepflichtige Erkrankung sind bestimmte Fristen einzuhalten, innerhalb derer die Meldung erfolgen muss. Diese variieren und können 2 Stunden, 24 Stunden oder bis zu einer Woche betragen.
Ärztinnen und Ärzte übermitteln ihre Meldungen entweder telefonisch oder mithilfe eines Meldeformulars (klinischer Befund) an die zuständige kantonale Behörde am Wohnort der betroffenen Person (gemäss Leitfaden zur Meldepflicht). Im Kanton Nidwalden ist hierfür der Kantonsärztlicher Dienst zuständig. Die entsprechenden Formulare sind auf der Website des BAG verfügbar oder können beim Kantonsärztlichen Dienst angefordert werden.
Laboratorien melden ihre Befunde direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Erfolgt die Übermittlung nicht elektronisch, muss der Befund zusätzlich an die kantonale Behörde des Wohnorts der betroffenen Person weitergeleitet werden.
Klinische Befunde bitte per E-Mail oder in dringenden Fällen telefonisch an den Kantonsärztlichen Dienst Nidwalden senden.
Kontakt Kantonsärztlicher Dienst
Pandemieplan Kanton Nidwalden
Epidemien sind Krankheitsausbrüche, die auf eine bestimmte Region begrenzt bleiben. In der Schweiz zeigt sich dies insbesondere während der Wintermonate durch ein vermehrtes Auftreten von Grippe. In dieser Zeit infizieren sich etwa 10 bis 20 Prozent der Bevölkerung.
In unregelmässigen Abständen treten jedoch auch Viren auf, gegen die ein Grossteil der Menschen keine ausreichenden Abwehrstoffe besitzt. Dazu gehören beispielsweise neue Grippevarianten oder das Coronavirus während der Covid-19-Pandemie. In solchen Fällen erhöht sich die Gefahr, dass sich die Krankheit sehr schnell weltweit ausbreitet und eine Pandemie entsteht. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung sowie auf Wirtschaft und Gesellschaft haben.
Ziel
Der Pandemieplan des Kantons Nidwaldens beschreibt die Strategien und Vorgehensweisen, mit denen der Kanton auf eine Pandemie reagiert. Er dient dazu, im Ernstfall rasch die erforderlichen Massnahmen konkret auszuarbeiten und umzusetzen.
Eine gute Vorbereitung kann den Schutz der Bevölkerung wesentlich verbessern, indem die Ausbreitung einer Pandemie frühzeitig und gezielt verlangsamt wird. Dadurch lassen sich negative Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, die Wirtschaft sowie das gesellschaftliche Leben reduzieren und diese Bereiche – soweit möglich – aufrechterhalten.
Vor diesem Hintergrund richtet sich der Pandemieplan des Kantons Nidwalden an folgende Zielgruppen:
- die kantonale Verwaltung
- alle im Gesundheitswesen tätigen Organisationen im ambulanten und stationären Bereich
- die Industrie
- Gewerbebetriebe
- Privatpersonen
Der Pandemieplan ist als Grundlage für die Planung gedacht und stellt keine detaillierten, fertigen Lösungen bereit. Aufgrund der Vielzahl möglicher Szenarien wäre dies nicht sinnvoll. Stattdessen zeigt er auf, mit welchen strategischen Ansätzen der Kanton eine Pandemie bewältigt und welche vorbereitenden Massnahmen sowohl einzelne Organisationen als auch Privatpersonen treffen können.
Epidemiegesetz Bundesamt für Gesundheit BAGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Masern
Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Besonders gefürchtet sind sie aufgrund möglicher Komplikationen wie Lungenentzündung und Gehirnhautentzündung.
Symptome
Zweiphasiger Krankheitsverlauf mit Fieber und Hautausschlag
Nach der Ansteckung dauert es in der Regel zwischen 7 und 21 Tagen, bis erste Symptome auftreten.
Die Erkrankung verläuft meist in zwei Phasen:
In der ersten Phase treten Beschwerden wie Fieber, Müdigkeit, Bauchschmerzen, eine Entzündung der Mundschleimhaut sowie Lichtempfindlichkeit auf. Häufig kommen auch typische Erkältungssymptome wie Schnupfen, Halsschmerzen und Husten hinzu.
Nach etwa 2 bis 4 Tagen steigt das Fieber erneut an, und ein auffälliger Hautausschlag entwickelt sich. Dieser beginnt meist im Gesicht und breitet sich anschliessend über den gesamten Körper aus. Gleichzeitig verstärken sich die bereits vorhandenen Symptome.
Etwa 10 Prozent der Erkrankten entwickeln im Verlauf Komplikationen, beispielsweise Mittelohr-, Lungen- oder Hirnentzündungen. Zudem kommt es während und nach der Erkrankung fast immer zu einer vorübergehenden Schwächung des Immunsystems, wodurch Betroffene anfälliger für weitere Infektionen sind.
Risikofaktoren für einen schweren Verlauf
Für ungeimpfte Personen und Menschen, die Masern noch nie hatten, kann die Krankheit besonders gefährlich sein. Ein erhöhtes Risiko besteht vor allem für Säuglinge, schwangere Frauen sowie immungeschwächte Personen.
Wann ist medizinische Hilfe notwendig?
Vor dem Arztbesuch telefonisch anmelden und FFP2-Maske tragen
Folgende Anzeichen können auf Komplikationen oder einen schweren Verlauf hinweisen:
- starke Kopf-, Brust- oder Ohrenschmerzen
- anhaltender Schwindel oder Verwirrtheit
- Atemnot oder pfeifende bzw. rasselnde Atmung
- plötzliche Verschlechterung nach einer scheinbaren Besserung
Bei solchen Beschwerden sollte Kontakt mit der Haus- oder Kinderarztpraxis aufgenommen werden.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Bei einem ausgeprägten Krankheitsgefühl wird empfohlen, eine Fachperson im Gesundheitswesen zu konsultieren.
Nach Kontakt mit erkrankten Personen
Vorab telefonisch ärztlich melden
Personen, die nach Kontakt mit einer erkrankten Person typische Symptome entwickeln, sollten sich auf Masern testen lassen.
Nehmen Sie vor einem Arztbesuch telefonisch Kontakt auf, damit sich Praxis oder Spital vorbereiten und andere vor einer möglichen Ansteckung schützen können.
Therapie
Behandlung orientiert sich an den Symptomen
Eine spezifische Therapie gegen Masern gibt es nicht. Die Behandlung beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden, ausreichend Ruhe sowie die Therapie möglicher Komplikationen.
Übertragung
Sehr hohe Ansteckungsgefahr durch Tröpfchen in der Luft
Das Masernvirus verbreitet sich über Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen. Diese infektiösen Partikel können mehrere Stunden in der Luft verbleiben, wodurch eine Ansteckung auch ohne direkten Kontakt möglich ist. Erkrankte Personen sind bereits mehrere Tage vor und bis mehrere Tage nach dem Auftreten des Hautausschlags ansteckend. Für Menschen, die nicht geimpft sind oder Masern bereits durchgemacht haben ist das Risiko einer Infektion nach Kontakt sehr hoch und liegt bei etwa 80 bis 90 Prozent. Tritt ein Masernfall auf, werden weitere Massnahmen durch den Kantonsärztlichen Dienst getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern.
Schutzmassnahmen
Kontakt mit Erkrankten vermeiden
Masern sind bis auch mehrere Tage nach Auftreten des Hautausschlags ansteckend. Während dieser Zeit sollte der Kontakt zu erkrankten Personen gemieden werden.
Der Kantonsärztliche Dienst entscheidet, wann eine Rückkehr an die Schule, den Kindergarten oder den Arbeitsplatz wieder möglich ist.
Auch nach einem Kontakt kann eine Impfung den Ausbruch der Krankheit verhindern, wenn sie innerhalb von 72 Stunden erfolgt.
Merkblatt Ausschluss Schule und Kita
Information Masern Bundesamt für Gesundheit (BAG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Übertragbare Krankheiten und Impfungen Kanton Nidwalden
Tuberkulose
Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die über die Luft übertragen wird, wenn erkrankte Personen husten. Eine Ansteckung lässt sich in der Regel erst nach etwa zwei Monaten nachweisen.
Durch eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von erkrankten Personen kann die Weiterverbreitung der Krankheit wirksam verhindert werden. Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten, können zur Abklärung einer möglichen Ansteckung vom Kantonsarzt oder von der Lungenliga Zentralschweiz kontaktiert werden.
Tuberkulose Bundesamt für Gesundheit BAGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Information LungenligaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Dengue, Chikungunya und Zika
Dengue-, Chikungunya- und Zika-Fieber sind virale Tropenkrankheiten, die durch Stechmücken der Gattung Aedes (insbesondere die Asiatische Tigermücke) übertragen werden. Typische Symptome sind Fieber, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen sowie teilweise Hautausschläge. Die Asiatische Tigermücke breitet sich in den letzten Jahren zunehmend auch in der Schweiz aus. Bislang wurden jedoch keine Übertragungen von Dengue-, Chikungunya- oder Zika-Viren innerhalb der Schweiz nachgewiesen. Der Kantonsärztliche Dienst ist für die Beurteilung der Lage sowie die Anordnung und Koordination von Massnahmen im Zusammenhang mit diesen Krankheiten zuständig und koordiniert sich mit kantonalen Stellen zur Verhinderung der Ausbreitung der Tigermücke.
Schweizerisches MückennetzwerkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Saisonale Grippe und Erkältungskrankheiten
Die saisonale Grippe wird durch Influenzaviren verursacht und zählt zu den häufigsten Atemwegsinfektionen beim Menschen. Sie tritt jedes Jahr vor allem in den Herbst- und Wintermonaten auf.
Oft wird die Grippe mit einer gewöhnlichen Erkältung verwechselt. Im Unterschied dazu beginnt eine Grippe jedoch meist plötzlich und geht mit deutlich stärkeren Beschwerden einher. Ausmass und Verlauf der Grippewellen können von Jahr zu Jahr stark variieren. Für Personen aus Risikogruppen kann eine Infektion ernsthafte Folgen haben.
Ein wirksamer Schutz vor einer Erkrankung ist die jährliche Grippeimpfung.
Erkältungskrankheiten werden meist durch Viren verursacht, die zu einer Infektion der oberen Atemwege führen. Es gibt keine spezifische Therapie, nur die Symptome können gelindert werden. Innerhalb weniger Tage heilt die Krankheit von selbst. Einfache Erkältungskrankheiten sind von der «echten» Grippe zu unterscheiden, die meist intensiver und länger verläuft.
Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) ist ein Virus, das vor allem bei Babys und kleinen Kindern schwere Atemwegsinfektionen auslösen kann.
Übertragbare Krankheiten und Impfungen Kanton Nidwalden
Coronavirus (Covid-19)
Covid-19 ist eine Infektionskrankheit, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird. Die Krankheitssymptome sind bei den meisten Personen leicht bis moderat. Einige Menschen können schwer erkranken oder nach einer Ansteckung längerdauernde gesundheitliche Beschwerden haben. Eine Impfung ist verfügbar.
Covid-19 Bundesamt für Gesundheit BAGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Post-Covid-Erkrankung/Long Covid
Betroffene Personen von Post-Covid-Erkrankungen erhalten hier Infos und Hilfsangebote.
Langzeitfolgen des Coronavirus Altea NetworkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Verein Long-CovidExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Übertragbare Krankheiten und Impfungen Kanton Nidwalden
Norovirus
Noroviren sind weltweit verbreitet und verursachen einen grossen Anteil der akuten Magen-Darm-Infektionen.
Das Virus wird sehr leicht von Mensch zu Mensch übertragen, weshalb es besonders häufig in Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeheimen oder Spitälern zu Ausbrüchen kommt.
Infektionen treten vor allem in den Wintermonaten zwischen November und März gehäuft auf. Wenn mehrere Fälle von akutem Brechdurchfall auftreten, muss dies dem Kantonsarzt gemeldet werden.
Norovirus Bundesamt für Gesundheit BAGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bindehautentzündung
Die Keratoconjunctivitis epidemica ist eine sehr ansteckende, durch Adenoviren verursachte Augenentzündung, die sich besonders leicht in Gemeinschaftseinrichtungen verbreitet. Die Ansteckung erfolgt über Kontakt mit Augensekret, vor allem über Hände oder verunreinigte Gegenstände, und ist meist etwa zwei Wochen möglich. Typische Symptome sind gerötete, tränende Augen mit Juckreiz und Lichtempfindlichkeit, die Erkrankung heilt in der Regel innerhalb von zwei Wochen von selbst ab. Eine spezifische Therapie ist meistens nicht erforderlich.
Angina (Scharlach)
Scharlach ist eine bakterielle Infektion, die vor allem bei Kindern als Rachenentzündung mit Fieber, Halsschmerzen und einem typischen Hautausschlag auftritt. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfchen oder direkten Kontakt, unbehandelte Personen können bis zu zwei Wochen ansteckend sein. Die Krankheit verläuft meist gut, kann aber selten Komplikationen verursachen; behandelt wird überwiegend symptomatisch, Antibiotika kommen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.
Hand- Fuss-Mund-Krankheit
Die Hand-Fuss-Mund-Krankheit ist eine meist harmlose, ansteckende Virusinfektion, die vor allem Kinder unter zehn Jahren betrifft und häufig im Spätsommer und Herbst auftritt. Sie wird vor allem durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder kontaminierten Oberflächen übertragen, wobei Händehygiene besonders wichtig ist. Typische Symptome sind Fieber und ein Bläschen-Ausschlag an Händen, Füssen und im Mund, die in der Regel innerhalb von 7–10 Tagen abklingen.
Skabies (Krätze)
Skabies, auch als Krätze bekannt, ist eine parasitäre Hauterkrankung, die von Mensch zu Mensch übertragen wird und durch Milben verursacht wird. Die weiblichen Milben bohren kleine Gänge in die Haut, was zu starkem Juckreiz führt.
Ein typisches Merkmal der Erkrankung sind diese feinen Milbengänge, die besonders häufig zwischen den Fingern und Zehen vorkommen. Gelegentlich können sie auch im Genitalbereich auftreten.
Skabies (Krätze) Bundesamt für Gesundheit BAGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zecken
Zecken sind weit verbreitet und können beim Stich verschiedene Krankheitserreger übertragen. Dazu zählen sowohl Viren, die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verursachen, als auch Bakterien, die zur Lyme-Borreliose führen.
Für ihre Aktivität benötigen Zecken ein feucht-warmes Klima. Deshalb sind sie in den Wintermonaten deutlich weniger aktiv. In der Regel erstreckt sich die Zeckensaison von März bis Oktober, wobei es je nach Wetterlage zu Abweichungen kommen kann.
Der beste Schutz ist es, sich im Wald mit langer, geschlossener Kleidung, festen Schuhen und bei Bedarf Zeckenschutzmittel vor Stichen zu schützen.
Eine gründliche Kontrolle des Körpers nach Aktivitäten im Freien ist wichtig, besonders an den Stellen wie Kniekehlen, Achseln, Leiste und Haaransatz.
Zeckenübertragene Krankheiten Bundesamt für Gesundheit BAGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.[GG1]
Kopfläuse
Kopfläuse sind kleine Parasiten, die im menschlichen Haar leben, durch direkten Haar-zu-Haar-Kontakt übertragen werden und starken Juckreiz verursachen; sie haben nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Zur Kontrolle werden die angefeuchteten Haare mit Conditioner Strähne für Strähne mit einem Läusekamm durchgekämmt, wobei bei lebenden Läusen sofort eine Behandlung mit geeigneten Mitteln (meist zweimal im Abstand von 7–9 Tagen) notwendig ist, während bei nur Nissen zunächst regelmässige Kontrollen ausreichen. Wichtig ist zudem, Kontaktpersonen zu informieren, um eine Ausbreitung zu verhindern, und die Haare auch nach erfolgreicher Behandlung weiterhin regelmässig zu überprüfen.
Sexuell übertragbare Infektionen
Sexuell übertragbare Infektionen (STI) sind Krankheiten, die durch sexuellen Kontakt übertragen werden können. Sie können aber auch durch andere Körperflüssigkeiten wie Blut übertragen werden. Zu den häufigsten STI gehören HIV, Chlamydien, Gonorrhö/Tripper, Syphilis und Hepatitis A/B/C.
S&X Sexuelle Gesundheit ZentralschweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Affenpocken (Mpox)
Das Mpox‑Virus wird in der Regel durch engen Körperkontakt übertragen, insbesondere im Rahmen sexueller Kontakte. Zu den ersten Anzeichen der Erkrankung gehören unter anderem Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen, geschwollene Lymphknoten, Schüttelfrost sowie ausgeprägte Müdigkeit.
Nach einigen Tagen entwickelt sich charakteristisch ein Hautausschlag, der mit Bläschen und später mit Pusteln einhergeht.
Personen mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden haben die Möglichkeit, sich im Luzerner Kantonsspital (LUKS) gegen Mpox impfen zu lassen. Die Anmeldung erfolgt über die Plattform „MeinLUKS“.
Mpox (Affenpocken) Bundesamt für Gesundheit BAGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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