Gesuchseingabe Kulturkommission
In den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur, Film, Theater und Tanz können Unterstützungsgesuche an das Amt für Kultur geschickt werden. Die kantonale Kulturkommission prüft die Gesuche und entscheidet, ob und mit welchem Betrag das Gesuch unterstützt wird.
Eingabeberechtigung
Eingabeberechtigt sind Nidwaldner Kultur- und Kunstschaffende (primär ist der Wohnsitz massgebend) oder Kultur- und Kunstschaffende, die ein Projekt mit direktem Bezug zum Kanton Nidwalden vorweisen.
Hier finden Sie Gesuchkriterien & Empfehlungen bei Gesuchen von Zentralschweizer Bedeutung
Inhalt des Gesuchs
Das Gesuch soll maximal 10 A4 Blätter mit unten aufgeführten Angaben enthalten und ist per Mail an kultur@nw.ch oder per Post an Amt für Kultur, Mürgstr. 12, Postfach 1244, 6371 Stans einzureichen.
- Deckblatt Gesucheingabe (das Ausfüllen des Formulars ist Voraussetzung für die Gesuchsbearbeitung)
- Detaillierter Projektbeschrieb
- Biografien der massgeblich beteiligten Personen
- Budget
- Finanzierungsplan (private, kommunale und kantonale Beteiligungen)
- Beilagen: Musikbeispiele sowie Manuskripte können auf einer CD per Post oder digital eingereicht werden
Abgabetermine
Die Kulturkommission behandelt Gesuche an folgenden Terminen. Der Sitzungstermin soll nach Möglichkeit mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung liegen.
Zu spät eingereichte Gesuche werden an der darauffolgenden Kommissionssitzung behandelt.
Eingabefrist 22.02.2023 (Poststempel oder Maileingang) für die Sitzung am 15.03.23
Eingabefrist 12.04.2023 (Poststempel oder Maileingang) für die Sitzung am 03.05.23
Eingabefrist 31.05.2023 (Poststempel oder Maileingang) für die Sitzung am 21.06.23
Eingabefrist 23.08.2023 (Poststempel oder Maileingang) für die Sitzung am 13.09.23
Eingabefrist 25.10.2023 (Poststempel oder Maileingang) für die Sitzung am 15.11.23
Bei Werbemitteln, Publikationen und Sponsorentafeln ist das Logo der kantonalen Kulturförderung (eps Datei) anzubringen. Das Logo finden Sie unter Dokumente als pdf Datei. Gerne mailen wir Ihnen das Logo bei Bedarf, bitte wenden Sie sich an kultur@nw.ch
Zugehörige Objekte
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Deckblatt_Gesuchseingabe.pdf | Download | 0 | Deckblatt_Gesuchseingabe.pdf |
Filmforderung_Richtlinien_NW_01.01.2021.PDF | Download | 1 | Filmforderung_Richtlinien_NW_01.01.2021.PDF |
KBKZ_Gesuchkriterien_160926_def.PDF | Download | 2 | KBKZ_Gesuchkriterien_160926_def.PDF |
Leitbild_Kulturpolitik_ab_2020.pdf | Download | 3 | Leitbild_Kulturpolitik_ab_2020.pdf |
Logo_Swisslos-Kulturfoerderung_NW_cmyk.pdf | Download | 4 | Logo_Swisslos-Kulturfoerderung_NW_cmyk.pdf |
Vorlage_Budget_Finanzierung_KUKO_NW_20220708.xlsx | Download | 5 | Vorlage_Budget_Finanzierung_KUKO_NW_20220708.xlsx |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kulturförderung | 041 618 73 40 | kultur@nw.ch |
Name | Download |
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