Gefahrennachweis Naturgefahren

Bei Baubewilligungsverfahren innerhalb der roten oder blauen Gefahrenzonen muss die Bauherrschaft nachweisen, dass sich die Gefährdung durch Naturgefahren durch das Vorhaben nicht verschärft. Dazu ist durch die Bauherrschaft ein Fachexperte (Geologe, Ingenieurbüro) beizuziehen.

Zugehörige Objekte

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