Hauptinhalt

Obergericht

Das Obergericht ist die oberste kantonale Gerichtsbehörde. In der Zivilrechtspflege ist das Obergericht Berufungs- und Beschwerdeinstanz und es beurteilt Streitigkeiten, in denen ein Bundesgesetz eine einzige kantonale Instanz vorschreibt.

Im Bereich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts ist das Obergericht Aufsichtsbehörde und zuständig für die Behandlung von Beschwerden.

Im Bereich der Strafrechtspflege beurteilt das Obergericht Beschwerden gemäss Art. 393 ff. StPO, Berufungen gemäss Art. 398 ff. StPO, Revisionen gemäss Art. 410 ff. StPO sowie Berufungen und Beschwerden gemäss JStPO.

Das Obergericht ist zudem Verfassungsgericht und beurteilt Streitigkeiten über die Ausübung der politischen Rechte und über die Gültigkeit von Wahlen und Abstimmungen, Streitigkeiten über die Rechtmässigkeit von Gesetzen und Verordnungen des Kantons, der Gemeinden und Korporationen, Kompetenzkonflikte zwischen kantonalen Instanzen, Streitigkeiten über die Selbstständigkeit der Gemeinden, Korporationen und öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und Beschwerden gegen Entscheide des Landrates oder des administrativen Rates über die verfassungsmässige Zulässigkeit von Anträgen und Gegenvorschlägen gemäss Art. 61 Ziff. 2 oder Art. 82 Abs. 2 Ziff. 5 KV.

Hinsichtlich der Amtsführung übt die Verwaltungskommission des Obergerichts die Aufsicht über das Kantonsgericht, die Staatsanwaltschaft, die Schlichtungsbehörde sowie die Gerichtskasse aus. Es prüft jährlich die Geschäftskontrollen.

Elektronischer Rechtsverkehr: 

Sie können Ihre Eingaben an das Obergericht Nidwalden entweder in Papierform (per Post oder persönlich abgegeben) oder in elektronischer Form einreichen.

Damit eine elektronische Eingabe gültig ist, müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:

  • Format: Die Eingabe und alle Beilagen müssen im PDF-Format eingereicht
    werden.
  • Signatur: Alle Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
  • Übermittlung: Die Zustellung erfolgt über die anerkannte Zustellplattform www.privasphere.com an die Adresse everkehr-obergericht@nw.ch

Folgende Übermittlungsformen sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt:

  • Eingaben per Telefax
  • Eingaben per E-Mail oder Kontaktformular
  • Elektronische Eingaben mit Dokumenten in einem anderen Format als PDF

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Gerichte und Justizbehörden (Gerichtsgesetz; GerG; NG 261.1)
  • Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272)
  • Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0)
  • Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und den Justizbehörden
    (Prozesskostengesetz; PKoG; NG 261.2 )

Lageplan

Öffnungszeiten

MO-FR 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Vor allgemeinen Feiertagen bis 16.30 Uhr.