Personalrecht des Kantons Nidwalden

Das Anstellungsverhältnis mit dem Kanton und den Gemeinden ist öffentlich-rechtlich. Es gelten die Bestimmungen der Nidwaldner Personalgesetzgebung:

Personalgesetz NG 165.1

Personalverordnung NG 165.111 mit der
...Kompetenzregelung

Arbeitszeitverordnung NG 165.112

Entlöhnungsverordnung NG 165.113 mit folgenden Anhängen
...Elemente und Merkmale für die Funktionsbewertung
...Lohnbänder (Tabelle)
...Erklärungen zu den Leistungslohnbändern
...Bezugsformen für Anerkennungsprämien
...Inkonvenienzen

Weiterbildungsverordnung NG 165.114

Parkplatzbenützungsverordnung NG 165.115

Verordnung über das Vorschlagswesen NG 165.116

Lehrpersonalverordnung NG 165.117 mit folgenden Anhängen
...Berufliche Tätigkeiten
...Lohnbänder
...Lohnentwicklungsindex


Hier erhalten Sie nützliche Informationen zur Pensionskasse des Kantons Nidwalden
 

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Informationen

Datum
1. März 2016

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