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Personalrecht des Kantons Nidwalden

Das Anstellungsverhältnis mit dem Kanton und den Gemeinden ist öffentlich-rechtlich. Es gelten die Bestimmungen der Nidwaldner Personalgesetzgebung:

PersonalgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.1

PersonalverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.111

ParkplatzbenützungsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.115

Verordnung über das VorschlagswesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.116

LehrpersonalverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.117 mit folgenden Anhängen
...Berufliche Tätigkeiten
...Lohnbänder
...Lohnentwicklungsindex


Hier erhalten Sie nützliche Informationen zur Pensionskasse des Kantons NidwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

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Informationen

Datum
1. März 2016

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