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Personalrecht des Kantons Nidwalden
Das Anstellungsverhältnis mit dem Kanton und den Gemeinden ist öffentlich-rechtlich. Es gelten die Bestimmungen der Nidwaldner Personalgesetzgebung:
PersonalgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.1
PersonalverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.111
ParkplatzbenützungsverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.115
Verordnung über das VorschlagswesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.116
LehrpersonalverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. NG 165.117 mit folgenden Anhängen
...Berufliche Tätigkeiten
...Lohnbänder
...Lohnentwicklungsindex
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Informationen
- Datum
- 1. März 2016
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| Finanzdirektion |
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| Personalamt | +41 41 618 71 71 | Kontaktformular |