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Nutzungsplanverfahren

Kommunale Nutzungs- bzw. Zonenpläne, sowie Verkehrsrichtpläne und die zugehörigen Vorschriften bedürfen der abschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat.
Das Amt für Raumentwicklung führt die Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung der kommunalen Nutzungsplanungen unter Berücksichtigung behördeninterner Mitberichte durch.
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Baudirektion