Richtplan

Der kantonale Richtplan übt eine politische Leitfunktion aus und wird als strategisches Führungsinstrument für die räumliche Entwicklung eingesetzt. Er ermöglicht den politischen Behörden, die angestrebte räumliche Entwicklung zu bestimmen und die operative Ausführung an die zuständigen Instanzen zu delegieren.

Bis 2017 wurde der Richtplan umfassend teilrevidiert. Das Revisionsverfahren wurde, auf kantonaler Ebene, durch den Erlass des Richtplanes am 15. Februar 2017 durch den Landrat insofern abgeschlossen, als dass die neue Fassung nun für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlich ist. Am 10. Januar 2018 hat auch der Bundesrat den Richtplan genehmigt, dadurch ist er auch für die Bundesstellen verbindlich.

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