Alimentenhilfe

Sie benötigen einen rechtskräftigen Unterhaltstitel, in dem Ihnen und Ihren Kindern Unterhalt zugesprochen worden sind. Die Alimentenhilfe des Kanton Nidwalden ist zuständig, wenn die laufenden Unterhaltszahlungen nicht, nur teilweise oder zu spät eingehen.

Inkassohilfe

Anspruch auf Inkassohilfe haben unterhaltsberechtigte Kinder sowie getrennt oder geschiedene Ehegatten.

Bevorschussung der Kinderalimente

Minderjährige und volljährige unterhaltsberechtigte Kinder haben Anspruch auf eine ganze oder teilweise Bevorschussung der Kinderalimente für laufende Unterhaltsbeiträge, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Der Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz des Kantons Nidwalden.

Rückständige Forderungen und Ehegattenalimente werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.

Wir benötigen von Ihnen:

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt